Die Abzugsfähigkeit von Geschenken wird in der Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EstG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Hier wird angegeben, dass auch wenn für den Schenker die Steuer wegfällt, der Beschenkte das Geschenk besteuern muss.
Als Unternehmer hat man die Möglichkeit, Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter pauschal mit 30 % zu versteuern, zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gemäß § 37b EStG - somit muss sich der Beschenkte nicht mehr um die Besteuerung des Geschenks kümmern.
Streuwerbeartikel (z. B. Kugelschreiber, USB-Sticks) mit Anschaffungskosten unter 10 € sind von der Pauschale ausgenommen und müssen weder vom Schenkenden noch Beschenkten versteuert werden.
Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Geschenke an Mitarbeiter sind abzugsfähig mit Pauschalversteuerung nach § 37b EstG. Die Höchstgrenze liegt bei 10.000 Euro jährlich je Zuwendung und Empfänger.