Restaurantschecks

Restaurantschecks sind eine simple Möglichkeit, um die eigene Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Der bargeldlose Zuschuss eignet sich vor allem für Unternehmen, die über keine eigene Kantine verfügen.

Aktualisiert: Januar 2024

Autorin: Shani Honeck
Content Marketing Manager

Beschäftigt sich seit Jahren mit den Themen Nachhaltigkeit und Ernährung, deren Zusammenhängen sowie der Frage, wie man Umweltschutz in den Alltag integriert.

Was genau sind Restaurantschecks?

Bei einem Restaurantscheck handelt es sich um einen bargeldlosen Zuschuss für Mitarbeiter, wenn Sie in Ihrem Unternehmen über keine eigene Kantine verfügen. Gleichzeitig gelten derartige Schecks als steuerfreier Sachbezug. Dadurch erhalten Ihre Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Schecks funktionieren und was es dabei zu beachten gibt.

Restaurantschecks sind bei Mitarbeitern sehr beliebt – erfahren Sie jetzt bei givve®, wie Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität rechtssicher steigern!

Restaurantschecks - Mitarbeiter Essen

Wie funktionieren Restaurantschecks?

Es gibt immer noch Restauranschecks aus Papier, die von verschiedenen Dienstleistern angeboten werden. Diese können jedoch nur an bestimmten Akzeptanzstellen (Partnerrestaurant etc.) wie ein Gutschein eingelöst werden. Inzwischen gibt es aber auch verschiedene Möglichkeiten Restaurantschecks als digitale Essensmarken zu nutzen. Schecks in Papierform entfallen dabei gänzlich. 

Beispielsweise mit der App von givve® Lunch können Mitarbeiter die digitalen Essensmarken überall nutzen, egal was oder wo sie essen möchten. Es besteht keine Bindung an Akzeptanzstellen. Die App ist in allen Restaurants, Cafés, Supermärkten etc. einsetzbar. Auch die Vorgehensweise für die Mitarbeiter ist einfach. Erst essen wo man möchte und entsprechend bezahlen. Dann die Rechnung abfotografieren und mittels App beim Arbeitgeber einreichen. Anschließend werden in der Regel am Monatsende die eingereichten Beträge zusammen mit dem Gehalt erstattet.

Welche Regelungen gelten bei Restaurantschecks?

Geben Sie Restaurant Schecks aus, gilt es einige wichtige Punkte und Regelungen zu beachten:

  • Restaurantschecks sind für einen Zuschuss bis maximal 7,23 € pro Arbeitstag an maximal 15 Tagen im Monat möglich.
  • Dadurch sind Auszahlungen mit bis zu 1.301,40 € netto pro Mitarbeiter im Jahr möglich.
  • Der Sachbezugswert (Pflichtteil) liegt bei 4,13 € für Mittag- und Abendessen.
  • Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € Verpflegungszuschuss bei Restaurantschecks steuerfrei.
  • Die 7,23 € sind für das Mittag- und Abendessen gültig.
  • Für das Frühstück gilt ein separater steuerlicher Zuschuss in Höhe von maximal 5,27 €. Der Sachbezugswert liegt hier bei 2,17 €.

Sind Restaurantschecks steuer- und beitragsfrei?

Hierbei kommt es darauf an, wie viel der Arbeitgeber dazu gibt:

  1. Gibt der Arbeitgeber mehr als den Sachbezugswert dazu, ist es für den Arbeitgeber steuerfrei.
     
  2. Ist die Zuzahlung durch den Arbeitnehmer kleiner als 4,13 €, muss die Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung pauschal mit 25 Prozent vom Arbeitgeber versteuert werden.

Welche Vorteile haben Restaurantschecks?

Entscheiden Sie sich für die Aushändigung von einem Restaurant Scheck an Ihre Mitarbeiter, profitieren davon beide Seiten. Im Folgenden sind entscheidende Vorteile aufgeführt:

Verwenden Sie Restaurantschecks und zahlen somit Essenszuschüsse an Ihre Angestellten freut sich diese über den zusätzlichen Mitarbeiter Benefit. So profitieren Ihre Arbeitnehmer von einer Bezuschussung der Essenkosten. Restaurantschecks gehören mit zu den attraktivsten Benefits und sind immer gerne gesehen. Dadurch ergeben sich auch noch weitere Vorteile:

Personalized Personalized symbol

Mitarbeiterzufriedenheit

Sie profitieren im Betrieb von einer positiven Mitarbeiterzufriedenheit, welche langfristig zu einer erhöhten Produktivität beiträgt.

Sales Sales symbol

Arbeitgeberattraktivität

Gleichzeitig gewinnen Sie auf dem Arbeitsmarkt an Ansehen und steigern Ihre Arbeitgeberattraktivität (Employer Branding).

Together Together symbol

Mitarbeiterbindung

Ihre Mitarbeiter fühlen sich bei Ihnen rundum wohl. Das sorgt für eine langfristige Mitarbeiterbindung.

Spare Spare symbol

Steuervorteile

Mit dem Essenszuschuss über Restaurantschecks oder digitale Lösungen profitieren Arbeitgeber außerdem von attraktiven Steuervorteilen

Food Food symbol

Flexibilität

Ihre Mitarbeiter sind an keine bestimmten Bezahlstellen gebunden und können überall bezahlen. So unter anderem in Restaurants, Cafés und Supermärkten.

Mit givve® steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität – unsere Benefit-Lösungen machen es möglich! 

Digitale Restaurantschecks mit givve® Lunch

Kennen Sie bereits givve® Lunch? Hierbei handelt es sich um eine digitale Essensmarke in Form einer App, die schnell und einfach in jedem Unternehmen integrierbar ist. Die Einrichtung und Handhabung sind für sowohl Unternehmensverwaltung als auch Mitarbeiter spielend einfach. Zudem ist die Anwendung auf allen Smartphones installierbar. Die App erfüllt alle steuerrechtlichen Anforderungen, die heutzutage an eine digitale Essensmarke gestellt werden.

Auch die Verwaltung ist einfach, da alle Kassenbelege digital erfasst und direkt übersendet werden. Ihre Mitarbeiter müssen lediglich den Kassenbeleg abfotografieren, der Rest erfolgt von selbst. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber deutlich weniger Aufwand.

givve Lunch App
givve Lunch

Langfristig gesehen steigt Ihre Arbeitgeberattraktivität an. Mitarbeiter fühlen sich wohl und wissen Sie als Arbeitgeber zu schätzen.

Für Ihre Mitarbeiter gilt Flexibilität und Abwechslung beim Essen – unser Produkt kann für jede Mahlzeit mit einer ordentlichen Rechnung genutzt werden. Auch für Mitarbeiter im Home-Office ist die Nutzung der App zulässig

givve® Lunch bietet außerdem eine intelligente Einzelbelegprüfung. Die App überprüft einzelne Belege auf Korrektheit, ob alle Vorschriften für den Essenszuschuss eingehalten wurden. Somit müssen Sie keine weiteren Stichproben durchführen.

Nutzen Sie Restaurantschecks für die Verpflegung von Mitarbeitern und profitieren Sie nebenbei von Steuervorteilen – jetzt ganz einfach mit der givve® Lunch App!

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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