Die Verpflegungspauschale ist eine Entschädigung für Arbeitnehmer, die während Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten höhere Verpflegungskosten haben. Sie dient dazu, die zusätzlichen Kosten für Essen und Trinken auszugleichen, die während der Abwesenheit vom regulären Arbeitsplatz anfallen.
Der Zweck der Verpflegungspauschale ist es, die Arbeitnehmer bei den zusätzlichen Kosten für Essen und Trinken während der Abwesenheit vom regulären Arbeitsplatz zu entlasten. Für Arbeitnehmer liegt der Vorteil in den steuerlichen Ersparnissen, da die Pauschale bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei ist. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von einer klaren Kostenstruktur bei der Reisekostenabrechnung, die den Verwaltungsaufwand reduziert.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand liegt in der Anwendung der Begriffe: Der Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die tatsächlichen Mehrkosten, während die Verpflegungspauschale eine steuerlich festgelegte Pauschale zur Abrechnung ist.
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