Essensgutschein

Ein Essensgutschein ermöglicht es dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern bei den Verpflegungskosten während der Arbeitszeit unter die Arme zu greifen.

Aktualisiert: Oktober 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was sind Essensgutscheine?

Essensgutscheine sind eine Sachleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Deckung der Verpflegungskosten anbieten. In Deutschland sind diese Gutscheine bis zu 7,23 Euro pro Tag steuerbegünstigt. Sie bieten Flexibilität, da sie in Restaurants, Supermärkten oder Kantinen eingelöst werden können. Diese Zusatzleistung trägt nicht nur zur Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation bei, sondern reduziert auch die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber. Essensgutscheine sind sowohl in physischer Form als auch über digitale Lösungen, wie Apps oder Karten, verfügbar.

Nutzen Sie die steuerfreien Vorteile und setzen Sie Essensgutscheine ein, um sowohl Ihre Mitarbeiter zu unterstützen als auch Ihr Unternehmen steuerlich zu entlasten.

Essensgutscheine steuerfrei nutzen: Ihre Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter

Durch die Steuerbegünstigung bis zu 7,23 Euro pro Arbeitstag bieten Essensgutscheine sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Sie reduzieren die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers und sind gleichzeitig eine kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter zu unterstützen. Essensgutscheine gelten als attraktiver Benefit, der die Motivation und Bindung der Mitarbeiter fördert. Zudem können Mitarbeiter die Gutscheine je nach Anbieter flexibel in Restaurants, Supermärkten oder Kantinen einsetzen.

Digitale Lösungen, wie Apps oder Karten, erleichtern die Verwaltung und Nutzung der Gutscheine sowohl für Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter. Außerdem tragen Essensgutscheine zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit bei und können durch gesunde Ernährung sogar positiv auf die Gesundheit am Arbeitsplatz wirken.

Essensgutscheine vom Arbeitgeber: Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

In Deutschland sind Essensgutscheine bis zu einem Betrag von 7,23 Euro pro Tag steuerbegünstigt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie fallen unter die Kategorie Sachbezüge und gelten als steuerbegünstigt, solange sie innerhalb der festgelegten Grenzen gewährt werden. Ein höherer Betrag führt zu einem geldwerten Vorteil, der regulär versteuert werden muss. Der Essensgutschein darf nicht in Bargeld ausgezahlt werden, sondern muss in Form eines Gutscheins oder einer elektronischen Karte bereitgestellt werden.

Essensgutscheine können je nach Anbieter in Restaurants, Kantinen und Supermärkten eingelöst werden, die für die Verpflegung am Arbeitsplatz geeignet sind.

Erfahren Sie, wie Sie Essensgutscheine optimal nutzen und steuerliche Vorteile sichern können!

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Welche Höchstgrenzen gelten für steuerfreie Essensgutscheine?

Arbeitgeber können pro Arbeitstag einen Betrag von bis zu 7,23 Euro als Essensgutschein gewähren. Dieser Betrag bleibt für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss jedoch den Sachbezugswert für das Mittag- oder Abendessen, der aktuell bei 4,13 Euro liegt, pauschal mit 25 % versteuern. Die restlichen 3,10 Euro können steuerfrei als Arbeitgeberzuschuss gewährt werden. Sobald der Mitarbeiter mehr als 7,23 Euro für sein Mittagessen ausgibt, mindert der ausgegebene Betrag, den zu versteuernden Pflichtanteil, wodurch sich die Steuerlast des Arbeitgebers reduziert. Der Mitarbeiter muss also einen Eigenanteil leisten, um die Steuerfreiheit des Gutscheins zu ermöglichen.

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Essensgutscheine für Mitarbeiter: Können alle davon profitieren?

  • Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte können Essensgutscheine erhalten, und auch Minijobber haben die Möglichkeit, von diesem Vorteil zu profitieren.
  • Allerdings gilt dies nur, wenn die 520-Euro-Grenze durch die Gutscheine nicht überschritten wird.
  • Auch Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst können Essensgutscheine in Anspruch nehmen, was diesen Benefit für eine breite Gruppe von Mitarbeitern attraktiv macht.
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Umsetzung von Essensgutscheinen im Unternehmen

Bei der Implementierung von Essensgutscheinen sollte das Unternehmen entscheiden, ob die Gutscheine in Form von Papiergutscheinen, Prepaid-Karten wie der givve® Karte, oder über digitale Lösungen, wie Apps, bereitgestellt werden.

Wichtig ist, dass der zulässige Betrag von 7,23 Euro pro Arbeitstag eingehalten wird und bestenfalls der Eigenanteil des Mitarbeiters berücksichtigt wird, um die Steuerfreiheit zu ermöglichen (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG).

Zudem müssen die Gutscheine korrekt in die Lohnabrechnung integriert werden, was durch digitale Plattformen vereinfacht werden kann, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Es ist ebenfalls wichtig, den Mitarbeitern den Nutzen und die Handhabung der Essensgutscheine klar zu kommunizieren. Die Gutscheine sollten in Restaurants, Supermärkten und Kantinen gültig sein, um den Mitarbeitern Flexibilität zu bieten. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, die Nutzung der Essensgutscheine zu dokumentieren, um die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicherzustellen.

Effiziente Verwaltung von Essensgutscheinen für Arbeitgeber mit givve®

Die givve® Card bietet eine einfache und effiziente Möglichkeit, Essensgutscheine im Rahmen von Sachbezügen zu verwalten. Mit der givve® Card können Unternehmen ihren Mitarbeitern den steuerbegünstigten Essenszuschuss schnell und unkompliziert zukommen lassen. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern ermöglicht auch eine flexible Nutzung der Gutscheine in Restaurants, Cafés sowie bei Lieferdiensten.

 

Ein weiterer Vorteil ist die Digitalisierung des gesamten Prozesses, was sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter eine enorme Erleichterung darstellt. Die givve® Card gewährleistet eine rechtskonforme Handhabung der steuerlichen Vorgaben, sodass alle gesetzlichen Regelungen problemlos eingehalten werden.

Zusammengefasst bietet die givve® Card steuerliche Vorteile, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und erleichtert die Verwaltung von Essensgutscheinen erheblich.

Entdecken Sie jetzt, wie die givve® Card Ihre Essensgutscheine effizientflexibel und steuerkonform verwalten kann. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von den vielfältigen Möglichkeiten der givve®-Lösung!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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