Die Regelungen zum Verpflegungsgeld auf Dienstreisen sind für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Die Höhe des Verpflegungsgeldes variiert je nach Dauer der Abwesenheit und dem Zielort der Reise. Für Inlandsdienstreisen gelten feste Pauschalen, während für Auslandsdienstreisen länderspezifische Regelungen zum Tragen kommen. Diese Unterschiede müssen bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine steuerfreie Pauschale, deren Höhe sich nach dem Reiseziel und der Aufenthaltsdauer richtet. Für kürzere Dienstreisen fallen in der Regel geringere Pauschalen an, während längere Aufenthalte höhere Beträge rechtfertigen.
Das Verpflegungsgeld ist bis zu den festgelegten Pauschalen steuerfrei. Sollte der gezahlte Betrag diese Grenzen überschreiten, müssen die überschüssigen Beträge versteuert werden. Um das Verpflegungsgeld korrekt abzurechnen, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Dienstreisen sorgfältig dokumentieren. Hierzu gehört der Nachweis über die Abwesenheitszeiten sowie eine eventuelle Verpflegung durch den Arbeitgeber.