50 Euro Sachbezug

Sie sind auf der Suche nach einem optimalen Weg, um Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuervergünstigungen optimal nutzen können.

Aktualisiert: Januar 2023

givve Card Abbildung
Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Anerkennung für Mitarbeiter mit dem 50 Euro Sachbezug

Der Sachbezugswert wurde Anfang 2022 von 44 Euro auf 50 Euro erhöht und auch darüber hinaus gab es einige Änderungen, die für den Sachbezug 2022 zu beachten sind.

Um Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen bietet sich der Sachbezug als komplett steuer- und sozialversicherungsfreie Lösung an. Wenn Sie diesen Vorteil in Anspruch nehmen möchten, darf der monatliche Sachbezug die Grenze von 50 Euro nicht überschreiten, denn das ist die rechtlich definierte Freigrenze. Wird diese Freigrenze in einem Kalendermonat auch nur um einen Cent überschritten, gilt die volle Abgabenpflicht.

Somit haben Unternehmen also die Möglichkeit, Mitarbeitern ein Gehaltsextra von bis zu 600 Euro netto im Jahr unversteuert und sozialversicherungsfrei zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Option können Sie eine klassische Gehaltserhöhung sinnvoll ergänzen.

givve Card Einsatz Mitarbeiter

Der 50 Euro Sachbezug bietet finanzielle Vorteile für beide Seiten:

  • Arbeitgeber spart bei Sozialversicherungsbeiträgen
  • Arbeitnehmer ebenso und zusätzlich spart er Steuern


Die 50 Euro Freigrenze gilt dabei für alle Mitarbeiter, auch Minijobber und Auszubildende fallen unter die Gesetzgebung. Profitieren Sie vom geldwerten Vorteil und tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes!

Welche Beispiele für den 50 Euro Sachbezug gibt es?

Wie also lässt sich der Sachbezug als Vorteil für Mitarbeiter und den Arbeitgeber nutzen? Die Mitarbeiter können vom Arbeitgeber diverse Gehaltsextras erhalten, die nicht als zusätzlicher Lohn gezahlt werden, sondern als Ware oder Dienstleistung zur Verfügung stehen.

Seit 2020 fallen Gutscheine und Geldkarten nur unter die Sachbezugsfreigrenze, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dadurch soll der steuerliche Vorteil insbesondere im Rahmen von Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen werden. Diese Zusätzlichkeit ist mit Wirkung ab 2020 gesetzlich definiert worden (§ 8 Abs. 4 EStG).

Beispiele für den 50 € Sachbezug sind:

  • Gutscheinkarten
  • Guthabenkarten, wie z. B. die givve® Card
  • Tankgutscheine
  • Einkaufsgutscheine
  • ÖNPV-Tickets
  • Zuschuss zum Fitnessstudiovertrag
  • Uvm.

Sachbezugskarten als flexible Lösung

Im Idealfall wird ein Weg gewählt, der für beide Seiten einfach zu handhaben ist und möglichst viele Vorteile bringt. Gutscheinkarten binden die Ausgaben des Mitarbeiters an bestimmte Geschäfte oder Dienstleistungen. Das Gleiche gilt für gezielte Zuschüsse zu Verträgen. Besonders praktisch sind Angebote, die eine freie Verfügung über den Geldwert ermöglichen, hierbei kommen meist sogenannte Sachbezugskarten zum Einsatz.

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit 50 € steuerfreiem Sachbezug!

Wie ist die aktuelle Rechtslage zum 50 Euro Sachbezug nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG)?

Sie sind interessiert daran, den 50 Euro Sachbezug für Ihre Mitarbeiter zu nutzen, aber Sie sind sich nicht sicher, wie die Rechtslage ist? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie in der Übersicht. So nutzen Sie den steuerfreien 50€ Sachbezug rechtskonform:

  1. Der Sachbezug ab 2022 wurde von 44 Euro auf 50 Euro angehoben.
  2. Es ist wichtig, die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht zu überschreiten, da ansonsten auf dem gesamten Betrag die Steuerlast entfällt.
  3. Es ist nicht möglich, das Geld bar auszuzahlen. Rechtskonforme Lösungen sind unter anderem Gutscheine und Gutscheinkarten, wie die givve® Card.
  4. Der Sachbezug von 50 Euro ist zusätzlich zum normalen Gehalt zu gewährleisten. Es darf keinen besonderen oder persönlichen Anlass geben.
  5. Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
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Für alle Mitarbeiter

Der 50 Euro Sachbezug darf allen Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt werden. Unabhängig von der Art der Anstellung: Vollzeit, Teilzeit, Kurzarbeit, Homeoffice, Minijob, 450 Euro Kräfte.

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Ansparen erlaubt

Der Mitarbeiter ist nicht dazu verpflichtet, den Betrag im gleichen Monat auszugeben, er darf das Geld ansparen und größere Anschaffungen damit tätigen. Der Arbeitgeber (bzw. der jeweilige Dienstleister des Arbeitgebers) muss allerdings gewährleisten können, dass kein Bargeschäft stattfinden kann.

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Beschränkte Akzeptanz

Neue Regelung für Gutscheine und Sachbezugskarten ab 2022:

Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nur noch als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen UND den Regelungen von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) vom ZAG entsprechen.
 

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 a)

Begrenztes Netzwerk: Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale CityCards.
 

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 b)

Begrenzte Produktpalette: Hierunter fallen zum Beispiel Tankkarten ("Alles, was das Auto bewegt"), Gutscheinkarten für einen Buchladen, Beauty- oder Fitnesskarten sowie Kinokarten.
 

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 c)

  • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken: Gilt als Ausnahmefall, wenn Sie unabhängig von einer Betragsangabe dazu berechtigen, aufgrund von Verträgen zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen Waren oder Dienstleistungen ausschließlich für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke im Inland zu beziehen (sogenannte Zweckkarte). Hierzu gehören zum Beispiel Essensmarken oder Restaurantschecks.
  • Aufmerksamkeiten anlässlich eines besonderen persönlichen Anlasses werden steuerlich anders behandelt. Unternehmer können darüber hinaus die Einkommenssteuer für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Incentives und Geschenke an Geschäftsfreunde und andere Nichtarbeitnehmende mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent erheben (§ 37b Abs. 1 EStG). Dies gilt auch für betriebliche Sachzuwendungen des Arbeitgebers an Mitarbeitende (§ 37b Abs. 2 EStG).

Welche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten für den 50€ Sachbezug?

Für die Nutzung des 50 Euro Sachbezugs hat der Arbeitgeber besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Sämtliche 50 Euro Sachbezüge müssen generell in der Lohnabrechnung vermerkt werden, auch wenn der Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Die ausgezahlten Sachbezüge müssen dafür wie folgt in den Aufzeichnungen dokumentiert werden:

  • Die Sachbezüge müssen einzeln bezeichnet sein
  • Das Entgelt muss erfasst sein
  • Der entsprechende Abgabetag muss angegeben sein
Gehaltsabrechnung Muster Beispiel

Warum sollte man als Arbeitgeber den 50 Euro Sachbezug nutzen?

Die 50 € Freigrenze bietet nicht nur den Mitarbeiten, sondern auch dem Arbeitgeber viele Vorteile. Sie stellt die perfekte Möglichkeit dar, als Arbeitgeber seine Anerkennung für die Mitarbeiter zum Ausdruck zu bringen. Dies trägt positiv zur Mitarbeitermotivation bei und es verbessert die Reputation des Unternehmens (Employer Branding). Zufriedene Mitarbeiter haben eine höhere Firmenloyalität und bringen bessere Leistungen.

givve® Card für 50 Euro Sachbezüge

Die givve® Card ist eine Prepaid-Karte, die speziell als eine Sachbezugskarte eingesetzt werden kann. Sie ist nach den strengen Anforderungen nach § 8 Abs. 1 EStG optimiert und lässt sich sorglos in den Unternehmensalltag eingliedern. Sie bietet eine hochwertige Optik und Haptik. Die aufwendige Silberhochprägung ist bei unseren Kunden sehr beliebt. Auf Wunsch ist die Karte mit einem vollflächigen Design oder mit Ihrem Firmenlogo personalisierbar.

givve Card

Welche Vorteile hat die givve® Card für 50 Euro Sachbezüge?

Digital Digital symbol

Kein Aufwand

Kaum Verwaltungsaufwand für die Buchhaltung. Alle Prozesse sind digitalisiert und automatisiert. Kartenaufladung mit einem Klick.

Preserve Preserve symbol

Nachhaltigkeit

Die givve® Card ist immer wieder neu aufladbar und kann für verschiedene Auszahlungsmodelle genutzt werden.

Flexible Flexible symbol

Flexibel

Die Module sind frei wählbar und können kombiniert werden, passend für den jeweiligen Einsatzbereich.

Learning curve Learning curve symbol

Klein- und Mittelstand fördern

Die givve® Cards werden zu 75 % lokal eingesetzt (lokaler Einzelhandel und Gastronomie).

50 Euro Sachbezug und weitere steuerfreie Vorteile mit givve® nutzen?

Verzichten Sie nicht darauf, die 50 Euro Freigrenze für Sachbezüge zu Ihrem Vorteil zu nutzen:

Der Sachbezug lässt sich für jeden Ihrer Mitarbeiter nutzen. Der Freibetrag ist die richtige Wahl, wenn Sie für sich und Ihr Unternehmen auf durchdachte Optimierungsstrategien setzen möchten.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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