Bezahlkarte für Leistungsempfänger

Die givve® Bezahlkarte: standardisiert und individuell skalierbar für Ihre Behörde.

✓ Ohne Vertragslaufzeit und Mindestbestellmenge
✓ Flexibel auf Anforderungen einstellbar
✓ Transparente Preisgestaltung
✓ Schnelle Umsetzung garantiert

Die Bezahlkarte von givve® kann für verschiedene Leistungsempfänger ohne deutsches Bankkonto eingesetzt werden, z.B. als:

  • Bezahlkarte für Asylbewerber
  • Freizeitkarte für Jugendliche
  • Bezahlkarte für ausländische Studierende
  • Bezahlkarte zur Unterstützung von Obdachlosen
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Die Bezahlkarte von givve® im Einsatz

Die givve® Bezahlkarte wird bereits als Zahlungsmittel für Asylsuchende in zahlreichen deutschen Kommunen ausgegeben. So beispielsweise im: 

Die Bezahlkarte im Saale-Orla-Kreis

Im Saale-Orla-Kreis erhalten Asylsuchende den gesamten Leistungssatz auf die givve® Bezahlkarte, können dafür aber einen gewissen Betrag pro Monat und Person in bar abheben. Die Karte ist im Landkreis Saale-Orla und in allen angrenzenden Postleitzahlengebieten gültig.

✓ Einsatzgebiet: Saale-Orla-Kreis und weitere 3er PLZ Bereiche

✓ Onlinezahlung: Deaktiviert

✓ Bargeldabhebung / Abhebelimit:  Aktiviert für POS / individuell je Karte

✓ Kartenanzahl: 23 (Testpilot) / 250

Contact Contact symbol

Herr Wetzel | Fachdienstleiter Ausländerwesen/Integration, Saale-Orla-Kreis:

“Mit der Einführung der Bezahlkarte von givve® sind wir sehr zufrieden, da wir enormen Verwaltungsaufwand einsparen und von einer modernen Lösung für Leistungszahlungen profitieren. Mit der Bezahlkarte kann man im Saale-Orla-Kreis sowie den angrenzenden PLZ-Gebieten an allen Mastercard Akzeptanzstellen bezahlen. Außerdem können die Kartennutzer Bargeld an Verkaufsstellen abheben.” 

Die Bezahlkarte im Landkreis Greiz

Bereits im Dezember 2023, nur 11 Werktage nach Auftragserteilung, empfingen die ersten Asylsuchenden im Landkreis Greiz ihre givve® Bezahlkarten. Die Karten werden nur für einen Teil der Leistung genutzt und können im gesamten Landkreis Greiz für Zahlungen eingesetzt werden.

✓ Einsatzgebiet: Landkreis Greiz

✓ Onlinezahlung: Deaktiviert

✓ Bargeldabhebung & Abhebelimit: Deaktiviert

✓ Kartenanzahl: > 200 Karten

 

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Sven Maiwald | Amtsleiter Sozialamt, Landkreis Greiz:

“Wir waren positiv überrascht von der schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung der Bezahlkarten für den Landkreis Greiz. givve® hat für die Umsetzung ein eigenes Projektteam bereitgestellt und war für uns jederzeit erreichbar. Das Projektteam hat sowohl die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, als auch einen für die Verwaltung praktikablen Anwendungsbereich geschaffen. Angefangen mit einem ersten persönlichen Gespräch, über regelmäßigen Austausch, bis hin zur Schulung unserer Mitarbeiter sind wir sehr zufrieden mit der Beratung und Umsetzung von givve® und freuen uns auf eine langfristige Kooperation.”

Die Bezahlkarte im Wartburgkreis

Die individuelle Konfiguration für den Wartburgkreis sieht den Karteneninsatz an allen Mastercard Akzeptanzstellen im Wartburgkreis vor. Die Asylsuchenden können über die Karte Bargeld an Verkaufsstellen (POS) abheben, hierfür wurde ein individuelles Abhebelimit pro Karte definiert.

✓ Einsatzgebiet: Wartburgkreis

✓ Onlinezahlung: Deaktiviert

✓ Bargeldabhebung / Abhebelimit:  Aktiviert für POS & ATM / individuell je Karte

✓ Kartenanzahl: 80 (Testpilot) / 800

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Martin Rosenstengel | Kreisbeigeordneter, Landratsamt Wartburgkreis:

“In nur wenigen Wochen haben wir die Bezahlkarte für den Wartburgkreis gemeinsam mit givve® umgesetzt und sind sehr zufrieden mit der guten Zusammenarbeit. Die Karte im eigenen Design unseres Landkreises kann sowohl zum Bezahlen bei Mastercard Akzeptanzstellen als auch für Barabhebungen an Verkaufsstellen eingesetzt werden. Für uns in der Verwaltung sowie für die Kartennutzer ist die Bezahlkarte sehr einfach zu handhaben.”

 

Die richtige Bezahlkarten-Lösung für Ihre Behörde

Wir bieten Ihnen eine kurzfristige und sichere Umsetzung der Bezahlkarte bei voller Planungssicherheit – starten Sie Ihre Testphase der Bezahlkarte mit einer freihändigen Vergabe.

Interface Interface symbol

Keine Vertragsbindung

Die Bezahlkarte ohne Risiko. Bleiben Sie stets flexibel und nicht durch Verträge und Laufzeiten gebunden.

Euro Euro symbol

Keine Mindestbestellmenge

Starten Sie Ihre Testphase und führen die Bezahlkarte problemlos schrittweise ein. Es gibt keine Mindestabnahmemenge.

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Planungssicherheit

Unsere transparente Kostenstruktur macht die Bezahlkarte zu einer optimal planbaren Lösung für Ihre Behörde.

Sie möchten mehr über die Bezahlkarte von givve® erfahren? Besuchen Sie unser kostenloses Webinar.

Internationale Expertise

Der givve® Mutterkonzern, die Groupe Up, stattet u.a. bereits in Frankreich, Italien und Rumänien Geflüchtete oder Sozialhilfeempfänger mit Bezahlkarten aus. Allein in Frankreich überzeugen die Zahlen. Seit der Einführung in 2016 kommen jährlich ca. 150.000 neue Karten dazu. Das französische Amt für Einwanderung und Integration profitiert von einer immensen Kosten- und Aufwandsreduzierung. Seit Einführung konnten außerdem rund 20 Millionen Euro ungenutzte Leistungszahlungen (bspw. bei Ausreise Asylsuchender) auf Behördenkonten zurückgebucht werden.

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Karten seit 2016
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€ Ausgabevolumen p.a.
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€ Rückbuchungen

Unterstützt durch Mastercard

Mastercard ist eine der weltweit größten Gesellschaften für Zahlungskarten und stellt bei der givve® Card das Netzwerk für den Zahlungsverkehr zur Verfügung.

Die givve® Bezahlkarte im Überblick

givve® card givve® card symbol

Wiederaufladbar

Wiederaufladbare Prepaid Mastercard.

Unlimited Unlimited symbol

48 Monate gültig

Die Gültigkeitsdauer der Karte liegt bei 48 Monaten.

User User symbol

Kein Bankkonto benötigt

Für die Karte wird kein fester Wohnsitz und kein deutsches Bankkonto benötigt.

Load Load symbol

Kein Dispo möglich

Ein Überziehen der Karte ist nicht möglich.

Card type Card type symbol

Keine Überweisung

Es sind keine Überweisungen von Karte zu Karte oder im In-und Ausland möglich.

Personalized Personalized symbol

Stigmatisierungsfrei

Dank dem individuell anpassbaren Design der Karte.

Euro Euro symbol

Ungenutztes Guthaben

Ungenutztes Guthaben kann an die Behörde zurückgebucht werden.

Advantage Advantage symbol

Volle Flexibilität

Es gibt keine Vertragslaufzeit oder Mindestbestellmenge.

Spare Spare symbol

Keine versteckten Kosten

Die Kosten sind transparent und nachvollziehbar.

Einfache Verwaltung

Einweisung und Schulung der Behörden durch givve®.

✓ Einfache eigenständige Verwaltung der Karten (24/7).

✓ Kostenfreie Anlage mehrerer Nutzer und Verwaltungsebenen (z.B. Ministerium im Bundesland, Landkreise oder kreisfreie Städte).

✓ Einfacher Umzug der Karte ohne Kartenaustausch.

Personalisierte Karten mit Kartenprägung: Vor-, Nachname oder unpersonalisierte Karten mit allgemeiner Kartenprägung z..B. “Prepaid Card”

Vorteile Behörden

✓ Aufwändige Prozesse entfallen.

Einsparung von Personal und Kosten.

✓ Erhöhte Sicherheit für Mitarbeitende und Besucher durch Entfall der Bargeldlagerung und -transporte.

Unmittelbarer Leistungsbezug durch Bereitstellung bereits aufgeladener Karten.

✓ Jede Karte (personalisiert oder unpersonalisiert) ist einem bestimmten Leistungsempfänger zugeordnet.

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Behörden stehen verschiedene Verwaltungsoptionen zur Verfügung

Verwaltungsportal von givve®

Umfassende Verwaltung der Karten über das webbasierte und kostenlose givve® Verwaltungsportal.

Überweisung aus dem Fachverfahren

Kartenaufladung über das gewohnte Fachverfahren per SEPA-Überweisung, weitere Verwaltung über das givve® Verwaltungsportal.

Prosoz, LÄMMkom Lissa & Co.

Umfassende Verwaltung im eigenen Fachverfahren durch kostenlose API Schnittstelle.

Kooperation mit LÄMMkom und Prosoz

Nutzen Sie bereits LÄMMkom oder Prosoz als Ihr internes Fachverfahren? Dann lassen Sie es an die givve® Schnittstelle anbinden, um die Verwaltung der Bezahlkarte noch bequemer zu gestalten. 

"Die LÄMMERZAHL GmbH mit Sitz in Dortmund ist einer der führenden Anbieter von Software für zahlreiche Bereiche der Sozialgesetzgebung in Deutschland. Als langjähriger Spezialist für Verwaltungssoftware bietet sie vollumfängliche Lösungen in den Bereichen Arbeit, Jugend und Soziales sowie angrenzenden Rechtsbereichen wie dem WoGG, dem UVG oder dem AsylbLG."

Sie möchten mehr erfahren?

In unserem kostenlosen PDF Leitfaden haben wir alles Wichtige für Sie zusammengestellt.

Einfache Kartennutzung

✓ Deutschlandweit einsetzbar im stetig wachsenden Mastercard Akzeptanznetzwerk, v.a. in Geschäften des täglichen Bedarfs.

✓ Einsicht von Guthaben und Transaktionen per kostenloser App (Android, iOS) oder über einen Browser im Webportal (24/7).

✓ Einfache Aktivierung per App (Keine Mail oder PIN Brief erforderlich)

✓ Kein fester Wohnsitz oder Bankkonto notwendig.

✓ Optionale Online-Zahlungen.

✓ Webportal und App sowie Anleitung und Chatbot in 21 Sprachen verfügbar.

Kontaktloses Bezahlen mit NFC (Near Field Communication), mobile Payment (Google und Apple Pay in Arbeit).

Vorteile Leistungsempfänger

✓ Förderung freier Entscheidung durch flexible Einsatzmöglichkeiten. 

✓ Karten- und Barzahlung gleichermaßen möglich.

✓ Erhöhte Sicherheit durch PIN und Sperrfunktion

✓ Planbarkeit der Ausgaben durch transparente Guthabenübersicht.

Keine Entgelte für Kartennutzer.

Keine Stigmatisierung durch individuelles Kartendesign. 

✓ Mehr Zeit und Möglichkeiten zur Integration.

✓ Besser als "nur" Bargeld: Gleichgestellte Teilhabe am alltäglichen wirtschaftlichen Handeln (Onlinezahlungen, Selbstbedienkassen etc.).

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Vielfältige technische Möglichkeiten für Behörden

Einsatzgebiet

Die Behörde legt fest, wo die Karte eingesetzt werden kann. Hierfür stehen folgende Optionen zur Auswahl:

  • Deutschlandweit / Bundesweit
  • Bundesland
  • Kreisfreie Stadt oder Landkreis
  • Gemeinden / Orte
  • weitere PLZ Gebiete können angeschlossen werden

Bargeldabhebung

Die Behörde legt fest, ob diese möglich ist. Der notwendige Bedarf wird hierbei über die givve® Bezahlkarte ausgezahlt, für den Bezug des Taschengeldes in bar stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • kostenlos an Verkaufsstellen (POS)
  • Bargeldabhebung kostenlos an Verkaufsstellen (POS) & Geldautomaten (ATM) zzgl. Gebühren
  • Bei Wunsch: Festlegung monatliches Abhebelimit & Abhebefrequenz für alle oder einzelne Karten

Online-Zahlung

Die Behörde legt fest, ob Online Zahlung möglich ist, ggf. beschränkt auf bestimmte Händler.

Händler und Branchen

Die Behörde legt fest, ob Händler oder Branchen ausgeschlossen werden sollen. Glücksspiel ist standardmäßig ausgeschlossen.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zur Bezahlkarte!

Details zu Bezahlkarten für Asylbewerber

Hintergrund: Die Politik fordert Bezahlkarten statt Geldleistungen. Dazu wurde in 14 Bundesländern ein gemeinsames Vergabeverfahren durchgeführt, um eine einheitliche Lösung mit Mindeststandards zu erarbeiten. Mehr zur Diskussion um die Bezahlkarte lesen Sie auch hier

Die Bezahlkarte von givve® als bundesweit einheitliche Lösung

Im Januar 2024 wurden von den Bundesländern Mindestanforderungen an die Bezahlkarte formuliert. Die Bezahlkarte von givve® erfüllt diese und kann auch nach Ihrer individuellen Konfiguration an die bundeseinheitlichen Anforderungen angepasst werden, unter anderem:

 

Karte

  • Guthabenkarte ohne Kontobindung
  • Physische Karte mit Mobile Payment Funktion
  • Je Karte ein Guthaben (bei Bedarfsgemeinschaften)

Nutzung

  • Nur im Inland einsetzbar
  • Keine Überweisungen im In- oder Ausland
  • Keine Onlinekäufe außerhalb der EU

Service

  • Guthabenstand für Nutzer einsehbar
  • Bargeldabhebung (Verkaufsstellen oder Geldautomat)
  • Hotline für Kartennutzer
  • Chatbot in verschiedenen Sprachen
Innovation Innovation symbol

Chancen für Leistungsbehörden trotz Rahmenvereinbarung zur Bezahlkarte

Trotz der nun bestehenden Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bestehen Möglichkeiten für Leistungsbehörden, eigene Lösungen zu finden.

In der Rahmenvereinbarung sind die abrufberechtigten kommunalen Aufgabenträger weder in den Vergabeunterlagen noch in der Bekanntmachung namentlich benannt. Aus diesem Grund steht die Rahmenvereinbarung derzeit beim OLG Karlsruhe auf dem Prüfstand. Diese Unklarheit eröffnet Leistungsbehörden schon jetzt die Chance, unabhängig von der bestehenden Rahmenvereinbarung eine Lösung für die Bezahlkarte einzuführen, die besser auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Behörden abgestimmt ist.

Durch diese neue Flexibilität können Leistungsbehörden schneller und gezielter auf aktuelle Anforderungen reagieren und ihre Ressourcen optimal einsetzen. Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren spezifischen Anforderungen gerecht werden.

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Datenschutz gewährleistet

givve erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und berücksichtigt diese bei der Umsetzung der Bezahlkarte: 

  • Keine Einsichtnahme in den Guthabenstand 
  • Keine pauschale Einschränkung auf Postleitzahlen-Gebiete
    • Die Behörde legt fest, wo die Karte eingesetzt werden kann (Deutschlandweit / Bundesweit, Bundesland, Kreisfreie Stadt oder Landkreis, Gemeinden / Orte, weitere PLZ Gebiete können angeschlossen werden).
  • Trennung der Datensätze
    • Mandantentrennung 
    • Kein behördenübergreifender Datenabgleich 
  • Kein Zugriff auf die Ausländerzentralregister-Nummer (durch den Dienstleister givve)
  • Kein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Buchungsdaten (nur nach gesetzlichen Maßgaben z.B. der Strafprozessordnung)
Phone Phone symbol

Rufen Sie uns an!

Wir beraten Sie auch gerne persönlich! Rufen Sie uns einfach an und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

+49 89 215 378 922

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Steigern Sie Ihre Attraktivität als kommunaler Arbeitgeber mit einer Sachbezugskarte für Ihre Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (siehe auch § 18 a TVöD-VKA).

Bitte beachten:

Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.