Am 22. April 2023 wurde eine Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Diese Einigung sorgt dafür, dass sich viele Angestellte im öffentlichen Dienst über Prämien freuen dürfen. Neben einer Erhöhung des Entgelts wurde auch eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart. Die Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst angemessen zu entlohnen und ihre Arbeit anzuerkennen.
Aktualisiert: Februar 2024
Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurden zwei Prämien vereinbart, von denen die Angestellten profitieren:
Die Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000€. Diese Prämie wird über einen längeren Zeitraum ausgezahlt:
Ab März 2024 werden die Tabellenentgelte für die Angestellten im öffentlichen Dienst erhöht:
Diese Prämien und Erhöhungen tragen dazu bei, die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst angemessen anzupassen und den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von der Entgelterhöhung und vom Inflationsausgleich, jedoch gilt dies nicht für alle.
Die Inflationsausgleichsprämie wird an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ausgezahlt, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) besoldet werden. Um die Prämie zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Auszubildende nach TVAöD und Praktikanten nach TVPöD erhalten unter denselben Bedingungen ebenfalls die Prämie, jedoch beträgt sie nur die Hälfte:
Die Erhöhung des Entgelts gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, die nach TVöD besoldet werden. Dies schließt auch Auszubildende und Praktikanten ein. Jedoch erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder diese Prämien nicht, da hier andere Tarifverhandlungen gelten.
Die Erhöhung des Entgelts umfasst eine Steigerung des Tabellenwertes um 150€ für alle berechtigten Beschäftigten.
Angenommen, ein Beschäftigter befindet sich in der Entgeltgruppe 10, Stufe 1, und sein aktuelles Gehalt beträgt 3.492,26€.
Die Steigerung des Entgelts beträgt somit:
Nach den Tarifverhandlungen erhält der Beschäftigte also eine Gehaltserhöhung um 403,07€, was einer prozentualen Steigerung von etwa 11,54% entspricht.
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