Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung geht die Initiative für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer aus.

Aktualisiert: Mai 2023

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag wird auch Aufhebungsvereinbarung oder Auflösungsvertrag genannt. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen der arbeitgebenden und arbeitnehmenden Partei, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Im Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen der Vertragsbeendigung geregelt, wie z. B. der Zeitpunkt, die Abfindung, etwaige Freistellung und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die erbrachten Leistungen in Unternehmen und stellt eine Einschätzung dieser dar.

Was steht in einem Aufhebungsvertrag?

Im Aufhebungsvertrag werden alle wichtigen Punkte festgehalten:

  • Austrittsdatum des Arbeitnehmenden
  • Bzw. alternativ Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Höhe der Abfindung / Sonderzahlungen
  • Freistellung des Arbeitnehmenden (unwiderruflich und widerruflich)
  • Resturlaub und Überstunden
  • Regelungen zu sensiblen Daten / Gegenständen / etc., die das Unternehmen betreffen
  • Festlegen, ob ein sog. „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis ausgestellt wird
  • Verzicht auf Kündigungsschutzklage
  • Konkurrenzverbot
  • Geheimhaltung / Schweigepflicht
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln

Die genauen Inhalte können jedoch je nach Einzelfall unterschiedlich sein und müssen individuell verhandelt und vereinbart werden.

Wann kommt ein Aufhebungsvertrag zum Einsatz?

Ein Aufhebungsvertrag kommt zum Einsatz, wenn beide Parteien sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen möchten. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen:

Für Arbeitnehmende:

  • Wenn man einen Arbeitnehmenden nicht mehr beschäftigen möchte, kann man sich mit einem Aufhebungsvertrag eventuell einigen.
  • Bei vorzeitigem Renteneintritt vom Arbeitnehmenden.
  • Wenn man eine bessere berufliche Perspektive gefunden hat und den aktuellen Job vorzeitig verlassen möchte.
  • Wenn man sich nicht mehr wohlfühlt und früher als die Kündigungsfrist es zulässt, das Unternehmen verlassen möchte.
  • Beim Jobwechsel (um ebenfalls die Kündigungsfrist zu umgehen).
  • Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann oder möchte.
  • Wenn man aus familiären Gründen den Job aufgeben muss (z. B. Umzug in eine andere Stadt).
  • Wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund von Konflikten oder Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber unerträglich geworden ist.

Für Arbeitgebende:

  • Wenn der Arbeitsplatz durch eine Umstrukturierung oder einen Stellenabbau wegfallen soll.
  • Wenn der Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist und nicht mehr arbeiten kann.
  • Wenn der Arbeitnehmer wiederholt gegen Arbeitsvertragspflichten verstößt.
  • Wenn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gütliche Einigung anstreben, um kosten- und zeitintensive Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden.

Wer kann einen Aufhebungsvertrag fordern bzw. unterschreiben?

Prinzipiell kann jeder Arbeitnehmende einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dazu zählen:

  • Vollzeitangestellte
  • Teilzeitangestellte
  • Azubis
  • Etc.

Am gängigsten ist ein Aufhebungsvertrag bei unbefristeten Angestellten und Personen, die sich in der Ausbildung befinden.

Wie hoch ist die Abfindung beim Aufhebungsvertrag?

Die Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren. Es gibt jedoch eine gängige Praxis, bei der eine Abfindung in der Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird.

Es gibt verschiedene Faktoren, die bei der Festlegung der Abfindungshöhe berücksichtigt werden können, wie beispielsweise die Dauer der Beschäftigung, das Alter des Arbeitnehmers, die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags?

Für beide Parteien kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringen.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Was gibt es sonst beim Aufhebungsvertrag zu beachten?

Beim Aufhebungsvertrag gibt es einige weitere Besonderheiten zu beachten:

  • Es ist möglich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Abschluss des Aufhebungsvertrags freistellt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen. Es kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer während der Freistellung keine weiteren Ansprüche auf Urlaub, Überstunden oder andere Vergütungen hat.
  • Falls der Arbeitnehmer noch Resturlaub hat, muss geklärt werden, ob dieser noch genommen werden kann oder ob er abgegolten wird. Eine Abgeltung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann. In diesem Fall wird der Urlaub mit dem durchschnittlichen Gehalt vergütet.
  • Wenn der Aufhebungsvertrag aufgrund von gesundheitlichen Gründen geschlossen wird, kann eine Sperrzeit vermieden werden. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, kann es sein, dass er für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt. Bei einem Aufhebungsvertrag kann die Sperrzeit jedoch entfallen, wenn die Kündigung aufgrund von gesundheitlichen Gründen erfolgt.
  • Sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben. Es ist wichtig zu klären, ob hier für eine der beiden Parteien zusätzliche Kosten anfallen und ob alle Versicherungsleistungen durchgehend gedeckt sind.

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