Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung geht die Initiative für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer aus.
Aktualisiert: Mai 2023
Der Aufhebungsvertrag wird auch Aufhebungsvereinbarung oder Auflösungsvertrag genannt. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen der arbeitgebenden und arbeitnehmenden Partei, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Im Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen der Vertragsbeendigung geregelt, wie z. B. der Zeitpunkt, die Abfindung, etwaige Freistellung und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die erbrachten Leistungen in Unternehmen und stellt eine Einschätzung dieser dar.
Im Aufhebungsvertrag werden alle wichtigen Punkte festgehalten:
Die genauen Inhalte können jedoch je nach Einzelfall unterschiedlich sein und müssen individuell verhandelt und vereinbart werden.
Ein Aufhebungsvertrag kommt zum Einsatz, wenn beide Parteien sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen möchten. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen:
Für Arbeitnehmende:
Für Arbeitgebende:
Prinzipiell kann jeder Arbeitnehmende einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dazu zählen:
Am gängigsten ist ein Aufhebungsvertrag bei unbefristeten Angestellten und Personen, die sich in der Ausbildung befinden.
Die Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren. Es gibt jedoch eine gängige Praxis, bei der eine Abfindung in der Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird.
Es gibt verschiedene Faktoren, die bei der Festlegung der Abfindungshöhe berücksichtigt werden können, wie beispielsweise die Dauer der Beschäftigung, das Alter des Arbeitnehmers, die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Für beide Parteien kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringen.
Beim Aufhebungsvertrag gibt es einige weitere Besonderheiten zu beachten:
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