Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das Unternehmen ihren ehemaligen Angestellten ausstellt, um deren Arbeitsleistung und Verhalten während der Beschäftigung zu bewerten. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und kann für die weitere Karriere des Arbeitnehmers von großer Bedeutung sein.
Aktualisiert: März 2023
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird, um die Leistungen, das Verhalten und die Fähigkeiten eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin während der Beschäftigung zu bewerten. Es dient als Nachweis der Arbeitserfahrung und ist ein wichtiger Bestandteil bei der Suche nach neuen Arbeitsmöglichkeiten.
Es gibt drei Arten von Arbeitszeugnissen, die sich in ihrem Umfang und Inhalt unterscheiden:
Es ist wichtig zu beachten, dass eine angestellte Person grundsätzlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat, unabhängig davon, welche Art von Zeugnis im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ein Arbeitszeugnis hat in der Regel einen festen Aufbau:
Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitszeugnis eine objektive und wahrheitsgemäße Darstellung der Leistungen ist.
In der Regel sollte man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am Ende eines Arbeitsverhältnisses anfordern.
Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, ein Arbeitszeugnis automatisch auszustellen. Die angestellte Person muss es anfordern. Das bedeutet, dass man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch ohne Kündigung anfordern kann, beispielsweise wenn man das Unternehmen verlässt, um sich weiterzubilden oder in den Ruhestand zu gehen.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, aus Tarifverträgen oder aus dem Gesetz. Arbeitnehmende haben in der Regel das Recht, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, wenn sie das Unternehmen verlassen. Der Anspruch kann jedoch auch dann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Die Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass man innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis anfordern kann. In der Probezeit gibt es keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Im Laufe der Zeit haben sich eine Reihe von Formulierung etabliert, die auf den ersten Blick aufzeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Es ist möglich, ein Arbeitszeugnis anzufechten, wenn man der Meinung ist, dass das Arbeitszeugnis ungerechtfertigte Kritik enthält oder die Leistungen nicht angemessen gewürdigt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Arbeitszeugnis in erster Linie eine subjektive Beurteilung des Arbeitgebers darstellt und dieser das Recht hat, seine eigene Meinung auszudrücken. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sorgfältig prüfen, ob die im Arbeitszeugnis enthaltenen Aussagen tatsächlich unangemessen oder falsch sind, bevor sie eine Anfechtung in Betracht ziehen.
Wenn eine direkte Einigung auf informellem Wege nicht möglich ist, kann man eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Grundsätzlich hat man kein Recht darauf, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Allerdings hat man das Recht, das Arbeitszeugnis zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Arbeitszeugnis fehlerhafte oder unzutreffende Aussagen enthält oder wichtige Leistungen und Erfolge nicht angemessen berücksichtigt werden.
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