Die Anwesenheitsprämie ist eine finanzielle Belohnung, die Arbeitgeber für die regelmäßige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter gewähren. Sie dient als Anreiz, die Fehltage der Arbeitnehmer zu minimieren und fördert so eine kontinuierliche Anwesenheit am Arbeitsplatz. Durch diesen Bonus sollen Mitarbeiter motiviert werden, möglichst wenige Fehlzeiten zu haben, was langfristig die Produktivität des Unternehmens steigert.
Wie können Sie von der Anwesenheitsprämie profitieren? givve® informiert Sie umfassend darüber!
Aktualisiert: Oktober 2024
Die Anwesenheitsprämie ist eine Sondervergütung, die an die regelmäßige Anwesenheit von Mitarbeitern gebunden ist. Sie wird häufig eingesetzt, um Fehlzeiten zu minimieren und die Mitarbeiterpräsenz zu fördern. Arbeitgeber profitieren von weniger Fehltagen und gesteigerter Produktivität, während Mitarbeiter eine finanzielle Belohnung und Anerkennung erhalten.
Anders als bei Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf die Anwesenheitsprämie. Unternehmen haben die Freiheit, die Bedingungen individuell festzulegen, müssen sich aber an die arbeitsrechtlichen Vorgaben halten.
Die Anwesenheitsprämie bietet mehrere Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Belegschaft:
Die Anwesenheitsprämie kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich ausgezahlt werden. Der genaue Auszahlungsmodus hängt von der Dauer der Anwesenheit des Mitarbeiters ab. Unternehmen nutzen oft Quartals- oder Jahresprämien, um eine langfristige Anwesenheit zu fördern.
Es gibt keinen festgelegten Wert für die Höhe der Anwesenheitsprämie, sodass Arbeitgeber den Betrag frei festlegen können. In der Praxis werden die Prämien jedoch meist nicht zu hoch angesetzt. Bei einer sehr hohen Prämie könnte es dazu kommen, dass Mitarbeiter selbst bei vielen Fehltagen noch einen erheblichen Bonus erhalten. Um dies zu vermeiden, wählen Unternehmen oft eine moderate Prämienhöhe, sodass schon wenige Abwesenheitstage den Bonus spürbar reduzieren.
Grundsätzlich sind Anwesenheitsprämien steuerpflichtig, da sie als Bonuszahlungen gelten. Eine steuerfreie Auszahlung ist jedoch möglich, wenn die Prämie als Sachbezug gewährt wird. Dabei darf der monatliche Höchstbetrag von 50 Euro nicht überschritten werden.
Die Anwesenheitsprämie bringt ein paar Nachteile mit sich:
Um Fehltage durch Krankheit zu verringern, bietet sich der Gesundheitsbonus als sinnvolle Alternative an. Dieser Bonus ermöglicht es Arbeitgebern, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch steuer- und beitragsfreie Maßnahmen aktiv zu fördern. Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter jährlich steuerfrei in Gesundheitsförderung investieren.
Die Angebote des Gesundheitsbonus umfassen zertifizierte Präventionskurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung, die gezielt zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit beitragen.
Mit der givve® Card kann die Anwesenheitsprämie als steuerfreier Sachbezug effizient und unkompliziert verwaltet werden. Arbeitgeber können die Prämie über die givve® Card steuerfrei auszahlen und so den administrativen Aufwand minimieren. Gleichzeitig profitieren die Mitarbeiter von der einfachen und flexiblen Nutzung der Sachbezüge.
Zusammenfassend bietet die givve® Card eine attraktive Möglichkeit, die Anwesenheitsprämie steuerlich effizient zu gestalten.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne umfassend und unverbindlich rund um das Thema Anwesenheitsprämie und deren Umsetzung mit der givve® Card – kontaktieren Sie uns jetzt!
Eine Abfindung hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, das auf Grundlage des letzten Einkommens berechnet wird. Allerdings kann es zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder durch eigene Kündigung beendet, da er aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat. Zudem kann eine Ruhenszeit eintreten, wenn die Kündigungsfrist durch die Abfindung umgangen wird. In diesem Fall ruht der Bezug des Arbeitslosengeldes, bis die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Die Abfindung beeinflusst somit die Dauer des Bezugs, nicht die Höhe des Arbeitslosengeldes.
*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.