Solange ein Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, können hier verschiedene Ausgaben als “Sonderausgaben” von der Steuer abgesetzt werden. Wie man die Kinderbetreuungskosten absetzen kann, hängt von diversen Faktoren ab.
Der Begriff der Kinderbetreuung ist recht allgemein gefasst. Daher ist es wichtig, zu unterscheiden, welche Kosten hier tatsächlich absetzbar sind und welche nicht.