Die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille gehört dabei zum Arbeitsschutz und ist keine Leistung der Krankenkasse.
Gemäß §5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, ausreichende Schutzausrüstung bereitzustellen, dazu zählt auch die Bildschirmarbeitsplatzbrille. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die fachärztliche Untersuchung sowie für die Anfertigung der Brille. Dabei übernimmt er jedoch nur die Kosten für das einfachste Modell, das die Anforderungen erfüllt. Der genaue Preis hängt von der bescheinigten Brillenausführung des Arztes ab, wobei der durchschnittliche Marktpreis für dieses Modell zur Berechnung herangezogen wird.
Falls der Arbeitnehmer Extrawünsche hat, wie ein besonderes Gestell, muss er die zusätzlichen Kosten selbst übernehmen. Je nach Vertrag mit dem Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer Kosten entstehen, wenn er die Brille auch privat nutzen möchte.
Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille unabhängig davon übernehmen, wann sie beantragt wird.