Im Allgemeinen haben alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen, grundsätzlich Anspruch auf Prämien. Dies schließt Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und in vielen Fällen auch Beamte ein. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe der Prämien können jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen und können von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.
Um Anspruch auf bestimmte Prämien zu haben, müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies kann die Anzahl der Dienstjahre, die Erreichung bestimmter Ziele oder die Erfüllung anderer Kriterien umfassen. Die Voraussetzungen und Höhe der Prämien können von Region zu Region unterschiedlich sein, da der öffentliche Dienst in Deutschland dezentral organisiert ist. Tarifverträge auf Landes- oder Kommunalebene können spezifische Regelungen enthalten, die sich von den bundesweiten Bestimmungen unterscheiden.
Auch Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende im öffentlichen Dienst können in der Regel Anspruch auf Prämien haben. Die Höhe der Zahlungen kann jedoch proportional zur Arbeitszeit oder zur Ausbildungszeit sein. Für Beamte gelten zumeist andere Regelungen und Bestimmungen als für tariflich beschäftigte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Beamte erhalten keine Prämien im herkömmlichen Sinne, aber es können andere Formen der Zusatzvergütung oder Sonderzahlungen greifen.