Jetzt Gutschein sichern
Nehmen Sie bis 30.11.2024 an unseren Black givve® Days teil und sichern Sie sich für die givve® Card unsere einmaligen Sonderkonditionen. Fordern Sie einfach den exklusiven Gutschein zur Teilnahme an.
Motivieren Sie Ihre Angestellten im öffentlichen Dienst und gewinnen Sie kompetente Mitarbeiter mit einem innovativen Mitarbeiter-Benefit als Anreiz.
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Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst können Sie mit der Sachbezugskarte Ihren Angestellten monatlich bis zu 50 € auf die givve® Card laden (siehe § 18 a TVöD-VKA). Die Sachbezugskarten sind individuell auf die von Ihnen gewünschte Region, z.B. Ihre Stadt, Ihre Gemeinde oder Ihren Landkreis, einstellbar. So fördern Sie zielgerichtet den Handel in Ihrer eigenen Region.
Lassen Sie uns gemeinsam dem Sterben von Einzelhändlern entgegenwirken!
The card is fully printed in the givve® design.
Integration of your logo in the top right area of the card.
Full-surface, individual design of your card.
Ein Auszug unserer zufriedenen Kunden:
Die Stadtverwaltung Müllheim in Baden-Württemberg motiviert seit 2021 ihre über 300 Mitarbeiter mit einem monatlichen Sachbezug von bis zu 50 € auf die givve® Card. Die Karte der Stadt Müllheim erstrahlt im Logocard-Design und kann bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen im gesamten Postleitzahlengebiet der Stadt Müllheim sowie allen direkt angrenzenden Postleitzahlengebieten eingesetzt werden.
Dadurch kann die Stadt ihre heimische Wirtschaft unterstützen und sich gleichzeitig als attraktiven Arbeitgeber platzieren.
“Bei der Suche nach einer passenden Gutscheinkartenlösung für die Auszahlung von leistungsunabhängigen Benefits sind wir auf givve® aufmerksam geworden. Der freundliche und kompetente Service hat uns überzeugt.”
Markus Mack | Fachbereichsleiter Personalwesen der Stadtverwaltung Müllheim
Schaffen Sie mit givve® eine ortseigene Sachbezugskarte für alle Unternehmen in Ihrer Region und betreiben Sie innovatives Stadtmarketing, um den Einzelhandel vor Ort zu stärken und Ihre Stadt attraktiver zu machen.
Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.