Sicherheit

Für givve® Lunch steht eine sichere und korrekte Anwendung an erster Stelle. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen und was es zu beachten gibt beim Thema Essenszuschuss.

givve Lunch Einzelbelegprüfung 2

Die intelligente Einzelbelegprüfung

Durch unsere intelligente Einzelbelegprüfung können wir die Einhaltung der Vorschriften zur Belegkontrolle garantieren, es werden nur Belege freigegeben, die den Richtlinien entsprechen. Arbeitgeber müssen keine zusätzliche Stichprobenprüfung durchführen.

Das ist zu beachten

Calendar Calendar symbol

Nur an Arbeitstagen

Nur für eine Mahlzeit (Mittag- oder Abendessen) an tatsächlichen Arbeitstagen (max. 15 Tage/Monat) einsetzbar, nicht an Urlaubs- oder Krankheitstagen.

Unlimited Unlimited symbol

Home Office und Teilzeit

Für Home Office- oder Teilzeitmitarbeiter einsetzbar, auch wenn die betriebliche Arbeitszeitregelung keine Ruhepausen vorsieht.

Food Food symbol

Unmittelbarer Verzehr

Nur für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr oder Verbrauch während der Pausen bestimmt sind. Keine Käufe auf Vorrat oder von Non-Food Artikeln.

Briefcase Briefcase symbol

Auswärtstätigkeit

Nicht bei Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten, da in diesem Fall bereits Anspruch auf Spesen besteht.

Invoice Invoice symbol

Angaben des Rechnungsbelegs

Der Beleg muss Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und der herausgebenden Stelle enthalten.

Rejected Rejected symbol

Ausgeschlossene Produkte

Keine alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder andere ähnliche Produkte.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Legal Legal symbol

Rechtliche Grundlagen

R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 der (LStR)*

Bewertung der Kantinenmahlzeiten und Essenmarken als Sachbezug.

§ 8 Abs. 2 S. 6 EStG*

Bewertung von Einnahmen, die nicht in Geld bestehen.

§ 17 Abs.1 S. 1 Nr. 4 SGB IV*

Bewertung von Einnahmen, die steuerfrei sind und nicht als Arbeitsentgelt gelten.

§ 2 Abs. 1, 2 SvEV*

Fest- und Zusammensetzung der als Sachbezugswert geltenden Verpflegung.

BMF Schreiben vom 18. Januar 2019*

Arbeitgeber können elektronische Verfahren zur Belegprüfung anwenden.

Grundlegende Sicherheitsaspekte

Steuersicherheit

givve® Lunch erfüllt alle Anforderungen einer digitalen Essensmarke. Bei Bedarf unterstützen wir unsere Kunden gerne dabei eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Ein unverbindliches Muster können Sie jederzeit bei Ihrem givve® Ansprechpartner anfordern.

Arbeitsrechtlicher Anspruch

Voraussetzung für die Gestellung von arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten ist eine Ergänzungsvereinbarung zum Anspruch auf die Gestellung von Mahlzeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein unverbindliches Muster erhalten Sie bei Ihrem givve® Ansprechpartner.

Lunch-Sicherheit-Logo-GoBD

GoBD konform

givve® Lunch ist GoBD konform und wahrt die Grundsätze zur vollständigen, fehlerfreien und lückenlosen Erfassung und Archivierung aller Belege für eine stets nachvollziehbare und überprüfbare Buchführung.

Lunch-Sicherheit-Logo-DSGVO

DSGVO konform

givve® Lunch hält alle Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten ein und stellt den Schutz dieser Daten sicher. Es finden keine ungeschützten Datenübertragungen per E-Mail oder WhatsApp statt.

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Digital vs. Papier

  • Vorteile
  • 9 Kriterien im Duell

Versteuerung

  • Versteuerung verstehen
  • Steuern sparen 

Einfach nutzen

  • givve® Lunch App
  • 3 Schritte zur Erstattung

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.