FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen givve® Produkten.

Behördenkunden der givve® Bezahlkarte für Asylbewerber erhalten zusätzlich zu unseren FAQs Unterstützung durch unseren Chatbot*. Bitte beachten Sie, dass der Chatbot ausschließlich Fragen zur givve® Bezahlkarte beantwortet und nicht zu anderen Produkten wie beispielsweise zur givve® Card für den Sachbezug. Besitzer einer givve® Bezahlkarte für Asylbewerber finden Informationen auf dieser Seite.

*Hinweis: Der Chatbot erstellt Antworten mithilfe generativer künstlicher Intelligenz, die in der Regel verlässlich sind. Wir stellen qualitative und korrekte Informationen als Basis zur Verfügung, dennoch kann es zu falschen Aussagen und Fehlern der künstlichen Intelligenz kommen. Ad-Blocker können die Funktionalität des Chatbots einschränken. Bei Fehlfunktion empfehlen wir das Leeren des Cache-Speichers und Aktualisieren der Seite.

Steuerfragen

Geldwerter Vorteil Nebenkosten § 37b

Sind Nebenkosten (Versandkosten / Ladegebühr) ein geldwerter Vorteil und bei der Pauschalierung nach § 37b Absatz 2 EStG in die Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer einzubeziehen?

Ja, von der möglichen Sachzuwendung (10.000 €) sind alle Kosten, die bei der Bereitstellung der Sachzuwendung entstehen (z.B. Kartenherstellung, Versand, Ladegebühr, etc.), abzuziehen. 

Begründung:
Mit dem Urteil VI R 4/19 stellt der BFH klar, dass alle der Zuwendung direkt zuordenbaren Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage nach § 37b Absatz 2 EStG einzubeziehen sind, ungeachtet dessen, ob sie beim Zuwendungsempfänger (Arbeitnehmer) einen Vorteil begründen. Daher sind die direkt der Zuwendung zuordenbaren Ladegebühren in die Bemessungsgrundlage des Sachbezugs einzubeziehen. Gleiches gilt für die Kosten der Bereitstellung der Karte, sofern diese nicht auch anderweitig genutzt wird. Wie in Fällen gemischter Nutzung verfahren werden soll, wurde nicht entschieden. Aus Vorsichtsgründen - d.h. um die begünstigende Beurteilung als Sachbezug nicht zu gefährden – empfehlen wir auch dann die Bereitstellungskosten bei der Ermittlung des Wertes des Sachbezugs gemäß § 37b Absatz 2 EStG zu berücksichtigen.

 

Bitte Beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

 

 

Bezahlkarte Asylbewerber / Payment Card for Applicants for Asylum / Carte de paiement pour demandeurs d'asile / بطاقة الدفع الخاصة بطالبي اللجوء / Card-ul de plată pentru solicitanții de azil / Платежная карта соискателя статуса беженца / Mülteci adayı ödeme kartı / ለጥገኝነት ጠያቂዎች የክፍያ ካርድ / Платіжна карта шукача притулку / Carta de pago para solicitantes de asilo / Platna kartica tražitelja azila / Karta peredayînê ya ji bo penaberan / საგადახდო ბარათი თავშესაფრის მაძიებელთათვის / Kaarka lacag bixinta ee magangalyo-doonka / Платежна картичка за баратели на азил / Karta e pagesës për azilkërkuesit / کارت پرداخت برای پناهجویان0د پناه غوښتونکو لپاره د تادیې کارت / کارت پرداخت برای پناهجویان / Platna kartica za tražioce azila / کارتی پارەدان بۆ پەناخوازان