Pflegebonus

Der Pflegebonus ist eine einmalige Sonderzahlung, die von den Bundesländern oder vom Bund an Pflegekräfte und pflegende Angehörige gezahlt wird

Aktualisiert: Mai 2023

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Pflegebonus [2023] – wer bekommt ihn?

Der Pflegebonus wurde für das Jahr 2020 eingeführt und in einigen Bundesländern auch für das Jahr 2021 verlängert. Die genauen Kriterien und Bedingungen für den Pflegebonus können sich daher je nach Bundesland und Jahr unterscheiden.

Anspruchsberechtigt sind Pflegekräfte, die zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober 2020 in der Pflege tätig waren und dabei bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu können zum Beispiel eine Mindestarbeitszeit oder eine bestimmte Tätigkeit gehören. Auch pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegebonus erhalten.

Die Höhe des Pflegebonus und wer ihn in Anspruch nehmen kann, variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel können Pflegekräfte, die in Einrichtungen der Altenpflege, Behindertenhilfe oder Krankenhäusern arbeiten, sowie pflegende Angehörige den Bonus beantragen. Der Pflegebonus soll nicht nur die Wertschätzung für die geleistete Arbeit ausdrücken, sondern auch finanzielle Entlastung bringen und dazu beitragen, dass Pflegekräfte und pflegende Angehörige in ihrem Beruf oder ihrer Aufgabe bleiben.

Wie hoch ist der Pflegebonus?

Die Höhe des Pflegebonus hängt vom jeweiligen Bundesland ab:

  • In Bayern beträgt der Pflegebonus bis zu 1.000 Euro für Pflegekräfte in Altenheimen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.
  • In Nordrhein-Westfalen können Pflegekräfte in der Altenpflege, Behindertenhilfe und Krankenhäusern einen Bonus von bis zu 1.500 Euro erhalten.
  • In Rheinland-Pfalz beträgt der Pflegebonus bis zu 1.500 Euro für Pflegekräfte, die während der Pandemie in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig waren.
  • In Hessen beträgt der Pflegebonus bis zu 1.000 Euro für Pflegekräfte in der Altenpflege und in Krankenhäusern.
  • In Berlin können Pflegekräfte in stationären und teilstationären Einrichtungen bis zu 1.500 Euro erhalten.
  • In Niedersachsen beträgt der Pflegebonus bis zu 1.000 Euro für Pflegekräfte in Altenpflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten.
  • In Schleswig-Holstein können Pflegekräfte in der Altenpflege und in der Behindertenhilfe einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten.
  • In Sachsen beträgt der Pflegebonus bis zu 1.000 Euro für Pflegekräfte in stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten.
  • In Thüringen können Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten bis zu 1.000 Euro erhalten.

Der Pflegebonus beträgt bis zu 1.500 Euro pro Jahr. 

Muss der Pflegebonus versteuert werden?

In der Regel ist der Pflegebonus steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden darauf nicht erhoben. Der Pflegebonus ist eine einmalige Sonderzahlung und wird in der Regel nicht in das monatliche Gehalt eingerechnet. Es kann jedoch Ausnahmen geben, beispielsweise wenn der Pflegebonus als Arbeitgeberleistung gezahlt wird. In diesem Fall kann der Bonus unter Umständen als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt gewertet werden. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder einem Steuerberater zu halten.

Erhalten Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte den Pflegebonus?

Ja, der Bonus steht allen Angestellten zu. Die Berechtigung und Höhe des Pflegebonus für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Dauer der Beschäftigung während des relevanten Zeitraums. In der Regel wird der Bonus jedoch anteilig berechnet und ausgezahlt. Auch Auszubildende und Freiwilligendienstleistende können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Pflegebonus haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Wie wird der Pflegebonus ausgezahlt?

Die Auszahlung des Pflegebonus erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber oder die Pflegekassen. Die genauen Voraussetzungen und das Antragsverfahren können jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In einigen Bundesländern erfolgt die Auszahlung automatisch, während in anderen ein Antrag gestellt werden muss. In der Regel müssen die Berechtigten ihre Tätigkeit in der Pflege nachweisen und bestimmte Kriterien erfüllen, um den Pflegebonus zu erhalten.

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Pflegebonus beantragen – wie funktioniert das?

In einigen Bundesländern muss der Pflegebedürftige selbst einen Antrag auf den Pflegebonus stellen, in anderen wiederum können die Pflegenden den Antrag stellen. Informationen zum Antragsverfahren und den benötigten Unterlagen können in der Regel bei den zuständigen Landesbehörden, Pflegekassen oder dem Arbeitgeber eingeholt werden.

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