givve® Card Essenszuschuss

Steuern sparen und Mitarbeiter motivieren mit der givve® Card für Essenszuschüsse.

Essenszuschuss? Ja, klar!

Arbeitgeber können das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 7,23 Euro bezuschussen. Mit der givve® Card Essenszuschuss ist das für Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei umsetzbar. Investieren auch Sie mit dem Essenszuschuss in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Der Essenszuschuss fördert ein positives Betriebsklima, steigert Motivation und Produktivität und zeigt, dass Sie als Arbeitgeber das Wohl Ihres Teams ernst nehmen. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung - ganz einfach und schmackhaft beim Mittagessen.

Karteneinsatz & Region

Die givve® Card Essenszuschuss kann innerhalb der festgelegten Region in allen Restaurants, Imbissen, Gaststätten, Fast-Food-Restaurants und Cafés genutzt werden, die Mastercard akzeptieren. Ebenso bei angeschlossenen Bäckereien und zur Online-Zahlung bei bestimmten Lieferdiensten. 

Die festgelegte Region für den physischen Karteneinsatz wird durch einen 2er PLZ Bezirk und alle unmittelbar angrenzenden 2er PLZ Bezirke dynamisch definiert. Die Region ist je Karte individuell einstellbar.

Wir arbeiten aktuell an der weiteren Anbindung von Supermärkten, Bäckereien und Metzgereien. 

 

 

So einfach geht's

Euro Euro symbol

1. Schritt

Sie beladen monatlich die Karten mit einem Vorschuss.

Card use Card use symbol

2. Schritt

Ihr Mitarbeiter geht essen und bezahlt mit der Karte.

Invoice Invoice symbol

3. Schritt

Die Abrechnung erfolgt automatisiert in der nächsten Lohnabrechnung.

givve® Card Essenszuschuss – eine gute Entscheidung

Application area Application area symbol

Vielfältig einsetzbar

Ob Restaurants, Imbisse, Cafés, Fast-Food-Restaurants oder Gaststätten in Ihrer Wunschregion, die Mastercard akzeptieren: Mit der givve® Card kann fast überall flexibel bezahlt werden.

givve® card givve® card symbol

Vorschuss statt Vorleistung

Ihre Mitarbeiter erhalten einen Vorschuss vom Arbeitgeber und müssen nicht für den Essenszuschuss in Vorleistung gehen. Die Abrechnung erfolgt automatisiert und ohne Aufwand.

Lock Lock symbol

Steuerkonform

Vom Finanzamt als erste Essenszuschuss Prepaid Karte in Deutschland bestätigt. Durch die Beschränkung der Karte, wird der Einsatz für zuschussfähige Artikel sichergestellt.

Spare Spare symbol

Steuern sparen

Jetzt können Arbeitgeber ihre Steuerlast bis auf € 0,00 (!) reduzieren. Die givve® Card macht's möglich.

Personalized Personalized symbol

Kein Aufwand

Keine Belegeinreichung und -prüfung notwendig. Einfache Integration in bestehende Prozesse Ihrer Buchhaltung.

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Wirtschaftlich

Das Mittagessen wird nur bei tatsächlichem Konsum gefördert. Nicht genutzte Erstattungen können in den Folgemonat/-jahr übertragen werden und verfallen nicht.

givve Lunch Herausforderung

givve® Card Essenszuschuss vs. Papier-Essensmarken

Im Hinblick auf Digitalisierung und Home Office, ist die Papier-Essensmarke veraltet und mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden. Mit unserer givve® Card Essenszuschuss lassen sich Essenszuschüsse einfach und für Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei umsetzen. Sie haben aktuell Papiermarken im Einsatz? Sehen Sie sich hier die wichtigsten Vorteile der Kartenlösung gegenüber den Papier-Essensmarken an.

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Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

  • 7,23 € Essenszuschuss

    Insgesamt können Arbeitgeber in 2024 bis zu 7,23 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter bezuschussen. Der Zuschuss setzt sich aus 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert) und 3,10 € steuerfreien Zuschuss zusammen.

  • 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert)

    Zunächst muss der Pflichtanteil von 4,13 € erbracht werden. Um den Steuervorteil zu erhalten, empfiehlt givve® die Pauschalversteuerung (25%) durch den Arbeitgeber. Der Pflichtanteil kann aber auch vom Mitarbeiter versteuert werden.

  • 3,10 € steuerfreier Zuschuss

    Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuerfrei.

  • Ab 11,36 € steuerfrei

    Kostet die Mahlzeit des Mitarbeiters 11,36 € oder mehr, ist der Essenszuschuss steuerfrei.

Wie funktioniert der Steuervorteil genau?

Es ist möglich, dass kein pauschal zu besteuernder geldwerter Vorteil verbleibt. Dies ist dann der Fall, wenn die Zuzahlung des Arbeitnehmers den Betrag des Sachbezugswertes erreicht oder überschreitet. Die Kürzung des Sachbezugswertes um den Betrag der Zuzahlung des Arbeitnehmers ergibt sich aus R 8.1 (7) Satz 1 Nr. 3 LStR.
Die givve® Card berücksichtigt diesen steuerlich vorteilhaften Abzug, indem der Zusatzbeitrag des Mitarbeiters berechnet und vom amtlichen Sachbezugswert abgezogen wird. Der Zusatzbeitrag des Mitarbeiters wird durch die Differenz der Kosten der Mahlzeit und der Höhe des vom Arbeitgeber gewährten Essenszuschuss ermittelt.

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givve Hilfe und Support

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