FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen givve® Produkten.

Behördenkunden der givve® Bezahlkarte für Asylbewerber erhalten zusätzlich zu unseren FAQs Unterstützung durch unseren Chatbot*. Bitte beachten Sie, dass der Chatbot ausschließlich Fragen zur givve® Bezahlkarte beantwortet und nicht zu anderen Produkten wie beispielsweise zur givve® Card für den Sachbezug. Besitzer einer givve® Bezahlkarte für Asylbewerber finden Informationen auf dieser Seite.

*Hinweis: Der Chatbot erstellt Antworten mithilfe generativer künstlicher Intelligenz, die in der Regel verlässlich sind. Wir stellen qualitative und korrekte Informationen als Basis zur Verfügung, dennoch kann es zu falschen Aussagen und Fehlern der künstlichen Intelligenz kommen. Ad-Blocker können die Funktionalität des Chatbots einschränken. Bei Fehlfunktion empfehlen wir das Leeren des Cache-Speichers und Aktualisieren der Seite.

Steuerfragen

Vorsteuer

Verliere ich bei der Umsetzung des 50 Euro Sachbezugs die Möglichkeit, die Vorsteuer abzusetzen im Vergleich zu einem Gutscheinkauf?

In beiden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Dem Arbeitgeber steht i.d.R. weder beim Kauf einer Sache noch bei Erwerb eines Gutscheins, der auf Abgabe einer bestimmten Sache oder Dienstleistung gerichtet ist (Einzweck-Gutschein), der Vorsteuerabzug zu, wenn deren (unentgeltliche) Abgabe an einen Mitarbeiter für dessen privaten Bedarf beabsichtigt ist.

Jedoch ist bei Gewährung sogenannter Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter (gelegentliche Sachzuwendung aufgrund eines besonderen persönlichen Ereignisses bis zum Wert von 60 Euro) der Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer zulässig.

Dies gilt auch für die Nebenkosten von Gutscheinen und Geldkarten wie z. B. Gebühren für die Bereitstellung (z. B. Setup-Gebühr), Versandkosten oder Ladegebühren. Die hierfür in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, da diese vom Arbeitgeber getragenen Kosten eine notwendige Begleiterscheinung einer betriebsfunktionalen Zielsetzung des Arbeitgebers sind und damit keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil und keinen Arbeitslohn für den Mitarbeiter darstellen. *

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve®️ Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

Bezahlkarte Asylbewerber / Payment Card for Applicants for Asylum / Carte de paiement pour demandeurs d'asile / بطاقة الدفع الخاصة بطالبي اللجوء / Card-ul de plată pentru solicitanții de azil / Платежная карта соискателя статуса беженца / Mülteci adayı ödeme kartı / ለጥገኝነት ጠያቂዎች የክፍያ ካርድ / Платіжна карта шукача притулку / Carta de pago para solicitantes de asilo / Platna kartica tražitelja azila / Karta peredayînê ya ji bo penaberan / საგადახდო ბარათი თავშესაფრის მაძიებელთათვის / Kaarka lacag bixinta ee magangalyo-doonka / Платежна картичка за баратели на азил / Karta e pagesës për azilkërkuesit / کارت پرداخت برای پناهجویان0د پناه غوښتونکو لپاره د تادیې کارت / کارت پرداخت برای پناهجویان / Platna kartica za tražioce azila / کارتی پارەدان بۆ پەناخوازان