Inflationsausgleich [2024]

Steigende Preise für Sprit und Lebensmittel, die Energiekrise und mehr – die aktuelle Inflation ist nicht zu leugnen. Das Geld, was man monatlich zur Verfügung hat, verliert zunehmend an Wert. Wie können Sie als Arbeitgeber in diesen schweren Zeiten Ihre Mitarbeiter unterstützen?

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Was ist ein Inflationsausgleich?

Der Inflationsausgleich bezeichnet den Prozess, der den Wertverlust ausgleicht, der durch eine Inflation ausgelöst wurde. Die aktuelle Inflation ist mit ca. 7 - 8 % extrem hoch. In der Regel liegt dieser Wert bei etwa 2 %. Bei bis zu 5 % wird von einer moderaten und vor allem auch gewünschten Inflation gesprochen. Derzeit sind die Preise für essenzielle Konsumprodukte jedoch deutlich gestiegen und das Einkommen ist nicht mehr ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Inflationsausgleich

Ist ein Inflationsausgleich durchs Gehalt Pflicht?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Inflationsausgleich zu bezahlen. In der Regel ist dies allerdings üblich, der durchschnittliche Inflationsausgleich beträgt 1 - 2 %. Eine regelmäßige Gehaltsanpassung ist zumeist in der Lage, diesen problemlos abzufangen.

Bei der aktuellen Inflation reicht der normale Inflationsausgleich jedoch nicht aus.

Was ist das Problem beim Inflationsausgleich?

Endverbraucher/innen trifft eine Inflation am meisten, da die Kosten für den Konsum und die Lebenshaltung ansteigen. Diese erhöhten Kosten können von Endverbraucher/innen nicht weitergegeben werden. Unternehmen hingegen können ihre gesteigerten Ausgaben „weiterreichen“ und tun dies auch.

Viele Arbeitgeber besitzen allerdings nicht die Ressourcen, mit massiven Gehaltserhöhungen über den Lohn einen Inflationsausgleich zu sichern. Hinzu kommt, dass viele Angst vor der finanziellen Mehrbelastung haben und versuchen, in Krisen-Zeiten Personalkosten sogar einzusparen.

Wird ein Inflationsausgleich mit dem Gehalt angeboten, positioniert sich der Arbeitgeber in unsicheren Zeiten als sicherer Anker für Bestandsmitarbeiter und für mögliche Interessenten. Daher ist ein Inflationsausgleich auch ein gutes Instrument, um die Arbeitgeber-Attraktivität für Fachkräfte zu erhöhen und das Firmenimage zu optimieren.

Erfahren Sie bei givve® alles zum Inflationsausgleich und den alternativen Unterstützungen!

Welche Alternativen zum Inflationsausgleich gibt es?

Um Arbeitnehmern die Inflation zu erleichtern, ohne dabei immense Kosten bzw. Risiken für das Unternehmen zu kreieren, gibt es Alternativen zur Gehaltserhöhung. Da der Inflationsausgleich über das Gehalt keine Pflicht ist, können Unternehmen also andere Wege wählen, um die steigenden Kosten für Mitarbeitenden abzufangen.

Wie funktionieren diese Alternativen zum Inflationsausgleich?

Kurz gesagt: Sie können Ihren Angestellten mehr netto zukommen lassen, ohne dabei die Lohnkosten für das Unternehmen zu erhöhen. Gleichzeitig können Sie durch das richtige Umsetzen verschiedener Maßnahmen Steuern sparen. Der relevante Fachbegriff hierfür ist die Nettolohnoptimierung.

Der Arbeitnehmer verzichtet in diesem Fall auf einen Teil des Brutto-Gehalts, um mehr Netto-Gehalt zu erhalten, da für diverse lohnoptimierten Bausteine keine Abgaben anfallen. Diese lohnoptimierten Bausteine sind auch als Benefits für Mitarbeiter, steuerfreie Sachbezüge oder geldwerte Vorteile bekannt. Sie lassen sich dabei individuell für jeden einzelnen Mitarbeitenden anwenden – was sie zu einem hochwirksamen Tool für den Inflationsausgleich macht.

Was sind die beliebtesten Benefits zum Inflationsausgleich?

Möchten Sie einen Inflationsausgleich als Arbeitgeber sichern, stehen viele Benefits zur Verfügung, um dies ohne eine Lohnerhöhung zu realisieren. Wir haben die Beliebtesten für den Ausgleich der Inflation für Sie in der Übersicht:

Steuerfreier Sachbezug

Hier ist ein 50 Euro Sachbezug pro Monat und pro Mitarbeiter möglich. Es gilt zu beachten, dass die 50 Euro nicht über mehrere Monate gesammelt und in einem Betrag ausgezahlt werden dürfen. Wird der Betrag überschritten, fällt im vollen Umfang die Lohnsteuer an.

Dieser Benefit ist flexibel einsetzbar mit der givve® Card. Hier können Sie den steuerfreien Sachbezug für jeden Mitarbeitende individuell über ein zentrales System verwaltenohne einen nennenswerten Mehraufwand für die Buchhaltung und den Verwaltungsapparat im Unternehmen. Alle Sachbezüge werden rechtskonform und steueroptimiert übertragen.

Inflationsausgleich Sachbezug
Verpflegungszuschuss

Verpflegungszuschuss

Der Verpflegungszuschuss ist für alle Mitarbeitenden relevant. Insbesondere seit sich die steigenden Preise für Lebensmittel und Restaurants sich im Geldbeutel deutlich bemerkbar machen.

Sie können ganz bequem eine digitale Essensmarke für den Verpflegungszuschuss nutzen mit givve® Lunch. Ihre Mitarbeitenden vor Ort und im Home-Office können davon profitieren. Zahlungsbelege werden mit wenigen Handgriffen in eine App eingescannt und zur Verarbeitung direkt an das Unternehmen eingereicht.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine beliebte zusätzliche Leistung, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zur Altersvorsorge bezahlt. Im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung fließt ein bestimmter Betrag steuer- und sozialabgabenfrei direkt in die betriebliche Vorsorge. Dieser Benefit minimiert die Steuerlast auf den Lohn und dient somit als Inflationsausgleich.

betriebliche Altersvorsorge
tankgutschein-givve-card

Kosten für den Arbeitsweg

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für jeden Arbeitnehmenden eine individuelle Lösung zu finden: TankgutscheineJobticket, Jobrad, Firmenwagen.

Auch hier kann die givve® Card eine Entlastung sein, da so jeder Angestellte seinen präferierten Arbeitsweg wählen kann. Denn nicht für jeden ist ein Tankgutschein relevant und nicht jeder kann mit dem Rad zur Arbeit fahren. Wird der Zuschuss über die givve® Card umgesetzt, können Mitarbeitenden das Geld frei verwenden. Denn die Karte fungiert wie eine Prepaid-Kreditkarte und kann an vielen Zahlungspunkten verwendet werden.

Fort- & Weiterbildungen

Die Kosten für Fortbildungen oder Weiterbildungen können steuerfrei übernommen und erstattet werden. Den Mitarbeitern können Sie so das Gefühl der Wertschätzung verleihen. Sie werden durch neue Perspektiven am Arbeitsplatz motiviert. Oft bringt eine Weiterbildung die Chance auf eine bessere Position im Unternehmen und somit auch auf ein besseres Gehalt. Im Rahmen der Mitarbeiterbindung ist das Angebot von Fort- und Weiterbildungen ebenso wirksam wie in der Fachkraftsuche.

Fortbildungen oder Weiterbildungen

Geben Sie Ihren Mitarbeitern in schwierigen Zeiten ein Gefühl der Sicherheit!

Alternativen zum Inflationsausgleich mit givve®

Ganz egal, ob die givve® Card oder die givve® Lunch App, unsere Produkte unterstützen Arbeitnehmer und -geber in der aktuellen Inflation.

givve® Produkte stellen eine kostenoptimierte Alternative zur Gehaltserhöhung zum Inflationsausgleich dar. Lernen Sie die Vorzüge unserer givve® Produkte kennen:

givve Lunch App

givve® Lunch

Die givve® Lunch App ist eine App für den Essenszuschuss. Die Mitarbeitenden können die App immer und überall nutzen. Sie ist auch für Angestellte im Home-Office geeignet. Für das Unternehmen wir die Verwaltung extrem vereinfacht. Es müssen etwa keine physischen Essenskarten mehr ausgegeben werden.

givve® Card

Die Prepaid-Kreditkarte kann flexibel vom Kartenbesitzer genutzt werden und erlaubt es Ihnen als Unternehmen für alle Angestellten individuelle Benefit-Lösungen zu wählen. Über die Karte lassen sich ohne großen Aufwand und vor allem rechtskonform eine Reihe von Zuschüssen gewähren.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich von uns beraten!

givve Card

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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