Die Entgeltfortzahlung ist ein grundlegendes Recht von Arbeitnehmern, das ihnen finanzielle Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit bietet. Sie gewährleistet die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt in bestimmten Abwesenheitszeiten, insbesondere im Krankheitsfall. Diese Regelung schützt Arbeitnehmer vor Einkommensverlusten und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert.
Erfahren Sie in diesem Leitfaden, wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Sonderregelungen gelten.
Aktualisiert: November 2024
Die Entgeltfortzahlung sichert Arbeitnehmern die Fortzahlung ihres Gehalts bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, etwa durch Krankheit. Sie basiert auf dem EFZG und bietet finanziellen Schutz in schwierigen Zeiten.
Wichtige Merkmale der Entgeltfortzahlung:
Die Entgeltfortzahlung schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen und ermöglicht ihnen, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich um Einkommensverluste sorgen zu müssen.
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet durch Krankheit arbeitsunfähig wird und daher seinen beruflichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Voraussetzungen für den Anspruch:
Der Anspruch gilt für alle Anstellungsarten, einschließlich Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen sowie Minijobs. Während der Krankheitszeit sind Arbeitnehmer zusätzlich vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt, wie Abmahnungen oder Kündigungen aufgrund der Krankheit.
Es gibt Situationen, in denen besondere Regelungen greifen oder der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.
Wenn ein Arbeitnehmer wegen der Erkrankung seines Kindes ausfällt, gelten spezielle Regelungen. In diesem Fall unterscheidet sich die Entgeltfortzahlung vom Kinderkrankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird.
Die Ansprüche richten sich nach der Anzahl der Kinderkrankentage und dem Versicherungsstatus des Arbeitnehmers (gesetzlich oder privat versichert). Arbeitgeber sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Eigenes Verschulden herbeigeführt wurde, etwa durch:
In solchen Fällen können Arbeitnehmer auf das Krankengeld der Krankenkasse zurückgreifen, das nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gezahlt wird.
Die Entgeltfortzahlung wird bei einer Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall gewährt.
Folgende Besonderheiten gelten dabei:
Für Arbeitnehmer, die privat oder gesetzlich versichert sind, gelten einheitliche Regelungen. Langzeiterkrankungen können jedoch den Übergang von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld erforderlich machen.
Die Entgeltfortzahlung gilt für alle Beschäftigungsformen, jedoch können tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen zusätzliche Bedingungen oder Leistungen festlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltfortzahlung korrekt zu dokumentieren, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Wichtige Aspekte hierbei sind: