Pauschalbesteuerung
Kann der Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nutzen?
Ja, der zu versteuernde Betrag kann nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Pauschalbesteuerung von 25 % unterworfen werden. Die pauschale Besteuerung nach § 40 Abs. 2 S.1 Nr. 1 EStG ist auch möglich, wenn – wie bei givve® Lunch – keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Unternehmen besteht, dass die bezuschusste Mahlzeit ausgibt.
Vgl.: BMF v. 18.01.2019 BStBl I 2019, 66, Tz. 2.
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