Tod Kartenhalter
Was passiert mit der givve® Card, wenn ein Kartenhalter verstirbt?
In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten:
- Als Arbeitgeber können Sie in diesem Falle von Ihrem Recht, auf Umtausch in ein gesetzliches Zahlungsmittel, Gebrauch machen. Das heißt das Restguthaben wird an den Arbeitgeber ausbezahlt.
- Sofern es einen einzigen Erben gibt, kann diesem ein Gutschein in Höhe des Restbetrages ausgestellt werden. Hierzu wird der gültige Erbschein sowie der Personalausweis des Erben benötigt.