Steuerfreie Arbeitgeberleistungen haben vor allem einen Vorteil: Sie bieten eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Wird etwa über steuerfreie Arbeitgeberleistungen ein Kindergartenzuschuss in der Höhe von 100 Euro im Monat gewährt, zählt dieser nicht als Teil des Bruttolohns und es kommt entsprechend nicht zu weiteren Abzügen. Dies bedeutet, dass die 100 Euro brutto wie netto beim Arbeitnehmer ankommen und im vollen Umfang für die Kostenentlastung beim Kindergartenplatz genutzt werden können.
Je nach der Art der steuerfreien Leistung gibt es verschiedene Wege, den Betrag an die Mitarbeitenden zu übergeben. Eine direkte Überweisung mit dem Bruttogehalt ist dabei nicht immer möglich – denn dann verliert die Transaktion ihren Status als steuerfreie Leistung.
Aber die Vorteile der steuerfreien Leistungen von Arbeitgebern gehen weit über den direkten, finanziellen Vorteil hinaus. Unternehmen können so die Motivation der Arbeitnehmenden steigern. Denn die Wertschätzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch das Unternehmen sichert eine bessere Unternehmensbindung – was vor allem in Zeiten vom Fachkräftemangel zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Platzieren Sie Ihr Unternehmen durch die Benefits auch als attraktiver Arbeitgeber am Markt und heben Sie sich direkt von der Konkurrenz ab. So können Sie die Besten Ihrer Branche auf sich aufmerksam machen.
Wird etwa über steuerfreie Arbeitgeberleistungen ein Kindergartenzuschuss in der Höhe von 100 Euro im Monat gewährt, zählt dieser nicht als Teil des Bruttolohns und es kommt entsprechend nicht zu weiteren Abzügen. Dies bedeutet, dass die 100 Euro brutto wie netto beim Arbeitnehmer ankommen und im vollen Umfang für die Kostenentlastung beim Kindergartenplatz genutzt werden können.
Bei einem Steuersatz von ca. 20 % bleiben bei einer Gehaltserhöhung lediglich 80 Euro übrig. Es kann sogar sein, dass man durch die Erhöhung in eine höhere Besteuerung rutscht und es noch weniger wird.