Essensmarken

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Essensmarken funktionieren, welche steuerlichen Vorteile sie bieten und wie sie erfolgreich in Unternehmen implementiert werden können!

Aktualisiert: Oktober 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Was sind Essensmarken?

Essensmarken bieten eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, das Essen ihrer Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu bezuschussen. Arbeitgeber können pro Arbeitstag einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 7,23 € gewähren, was sowohl für Unternehmen als auch für die Belegschaft zahlreiche Vorteile bringt.

Essensmarken

Essensmarken sind eine vom Arbeitgeber gewährte Sachleistung, die Mitarbeiter für ihre Verpflegung während der Arbeitszeit nutzen können. Sie ermöglichen es den Angestellten, in Restaurants, Supermärkten oder Cafés Mahlzeiten zu erwerben. Pro Arbeitstag können die Mahlzeiten mit bis zu 7,23 € bezuschusst werden und das unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei, wodurch die Mitarbeiter bei den täglichen Verpflegungskosten entlastet werden. Diese flexible Form der Bezuschussung bietet sowohl finanzielle Vorteile als auch eine breite Auswahl an Verpflegungsmöglichkeiten.

Wie ist die steuerliche Behandlung von Essensmarken?

Essensmarken sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 7,23 € pro Arbeitstag steuerfrei. Dies macht sie zu einer besonders attraktiven Sachleistung, sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Grenzen zu beachten: Übersteigt der Wert der Essensmarken diese Grenze, muss der überschreitende Betrag regulär versteuert werden.

Im Jahr 2024 muss der Arbeitnehmer mindestens 11,36 € für eine Mahlzeit, damit der volle steuerfreie Betrag von 7,23 € ausgeschöpft werden kann. Wichtig ist auch, dass Essensmarken nicht bar ausgezahlt werden dürfen. Sie müssen in Form physischer oder digitaler Marken zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Essenszuschuss über Essensmarken: Beispiele für die Berechnung

Um die Berechnung des Essenszuschusses besser zu verdeutlichen, sehen wir uns drei Beispiele an:

Ein Mitarbeiter zahlt im Restaurant 12 € für seine Mahlzeit und verwendet eine Essensmarke. Sein Eigenanteil beträgt 4,77 € (12 € - 7,23 €). Dieser Eigenanteil liegt über dem Sachbezugswert von 4,13 €, wodurch der maximale Zuschuss von 7,23 € (4,13 € + 3,10 € Zuschuss) steuerfrei bleibt.

Ein anderer Mitarbeiter zahlt im gleichen Restaurant 8 € für seine Mahlzeit. Sein Eigenanteil beträgt in diesem Fall 0,77 € (8 € - 7,23 €). Da der Eigenanteil kleiner als der Sachbezugswert von 4,13 € ist, müssen 3,36 € versteuert werden (4,13 € - 0,77 €). Der restliche Betrag von 3,87 € (0,77 € + 3,10 € Zuzahlung) bleibt jedoch steuerfrei.

Eine Mitarbeiterin zahlt in der Kantine 5 € für ihre Mahlzeit. Da dieser Betrag kleiner als 7,23 € ist, entfällt ein Eigenanteil. In diesem Fall müssen jedoch 4,13 € pauschal versteuert werden, und der verbleibende Zuschuss von 0,87 € (5 € - 4,13 €) bleibt steuerfrei.

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Wie können Essensmarken im Unternehmen umgesetzt werden?

Essensmarken können entweder in physischer Form oder als digitale Lösung, wie beispielsweise über die givve® Card für den Essenszuschuss, bereitgestellt werden. Digitale Lösungen bringen im Vergleich zu Papiergutscheinen mehrere Vorteile mit sich: Sie sind einfacher zu verwalten, bieten den Mitarbeitern mehr Flexibilität und reduzieren die Verwaltungskosten im Unternehmen. Darüber hinaus sind digitale Essensmarken vielseitiger einsetzbar, da sie in einer breite Auswahl an Essensmöglichkeiten anbieten.

Damit die Essensmarken ordnungsgemäß in das Unternehmen integriert werden, ist es wichtig, sie in der Lohnabrechnung korrekt zu berücksichtigen. Nur so können die steuerlichen Vorteile gewährleistet werden.

Welche Vorteile haben steuerfreie Essensmarken für Unternehmen und Mitarbeiter?

Essensmarken bringen viele Vorteile für die Angestellten und auch für das Unternehmen mit sich. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Aspekte.

Personalized Personalized symbol

Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit

Essenszuschüsse in Form von Essensmarken steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter und erhöhen die Motivation. Durch die finanzielle Entlastung bei den täglichen Verpflegungskosten wird dieser Benefit von vielen Mitarbeitern geschätzt. Außerdem bieten die Marken Flexibilität, da sie in verschiedenen Einrichtungen eingelöst werden können, was die Akzeptanz des Angebots erhöht.

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Steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber bieten Essensmarken steuerliche Vorteile. Da die Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei sind, reduzieren sie die Lohnnebenkosten. Gleichzeitig stärken sie die Arbeitgebermarke, da sie eine kostengünstige Möglichkeit darstellen, die Mitarbeiter zu unterstützen und deren Wohlbefinden zu fördern.

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Attraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung

Essensmarken sind ein attraktiver Zusatz, der zur Mitarbeiterbindung beiträgt. Sie bieten eine Möglichkeit, das Betriebsklima zu verbessern und gleichzeitig den Angestellten eine wertvolle Zusatzleistung anzubieten, die sich positiv auf die Bindung an das Unternehmen auswirkt.

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Welche Höchstgrenzen gelten für steuerfreie Essensmarken?

Arbeitgeber können bis zu 7,23 € pro Arbeitstag an steuerfreien Essensmarken ausgeben. Der Zuschuss setzt sich aus 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert) und 3,10 € steuerfreien Zuschuss zusammen. Damit der gesamte Betrag steuerfrei wird, muss der Mitarbeiter jedoch mindestens 4,13 € für seine Mahlzeit aus eigener Tasche zahlen. Kostet also die Mahlzeit des Mitarbeiters 11,36 € oder mehr, ist der Essenszuschuss komplett steuerfrei.

Essensmarken für Mitarbeiter: Kann jeder Angestellte davon profitieren?

Grundsätzlich können alle Mitarbeitergruppen, ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber, von Essensmarken profitieren. Allerdings muss bei Minijobbern darauf geachtet werden, dass die 520-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Auch Angestellte im Homeoffice oder Außendienst können Essensmarken erhalten und diese flexibel in Restaurants, Supermärkten oder Imbissen nutzen.

Effiziente Verwaltung von Essensmarken mit givve® Card Essenszuschuss

Die givve® Card für Essenszuschüsse bietet Unternehmen eine effiziente digitale Lösung zur Verwaltung von Essensmarken. Sie vereinfacht die Verwaltung und Verteilung der Zuschüsse erheblich und bringt zusätzliche Vorteile mit sich.

 

Wir bieten Ihnen folgende Funktionen:

  • Flexibilität: Die givve® Card kann in zahlreichen Restaurants, Cafés und Imbissen eingesetzt werden.
  • Einfache Verwaltung: Die digitale Lösung minimiert den administrativen Aufwand und senkt die Kosten für Unternehmen.

Insgesamt stellt die givve® Card Essenszuschuss eine moderne und zeitsparende Möglichkeit dar, Essensmarken bereitzustellen. Sie erleichtert den Prozess für Unternehmen und bietet Mitarbeitern maximale Flexibilität bei der Nutzung.

Entdecken Sie die Vorteile von Essensmarken für Ihr Unternehmen – motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und steigern Sie ihre Zufriedenheit!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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