Die Zeitarbeit erlaubt es Unternehmen, kurzfristig einen Personalmangel zu überbrücken – insbesondere zu Stoßzeiten wie der Weihnachtszeit im Versandhandel.
Aktualisiert: Dezember 2022
Bei der Zeitarbeit handelt es sich um Leiharbeit. Die Angestellten werden durch eine Arbeitnehmerüberlassung für eine befristete Zeit an ein Unternehmen ausgeliehen. Der Arbeitsvertrag wird also zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Angestellten geschlossen. Zwischen dem Personaldienstleister und dem Unternehmen wird ein Überlassungsvertrag geschlossen.
Die Zeitarbeit wird in vielen Branchen gern und häufig genutzt, da sie für alle Beteiligten viele Vorteile bietet.
Wer in seinem Unternehmen auf Zeitarbeiter setzt, arbeitet mit Personal, das Erfahrung aus verschiedenen Betrieben mitbringt. Dieses Wissen kann zur Verbesserung von Betriebsabläufen genutzt werden. Darüber hinaus können Stammmitarbeiter in Spitzen entlastet werden, ohne dass dabei eine langfristige Personalbindung notwendig ist. Die Personalkosten sind einfach zu kalkulieren, was der Wirtschaftlichkeit beiträgt. Gleichzeitig kann ein häufiger Personalwechsel für Unruhe sorgen. Es besteht immer die Gefahr, dass die Zusammenarbeit mit inkompetenten Zeitarbeitsfirmen zustande kommt und auch die subsidiäre Haftung trägt ein gewisses Rechtsrisiko mit sich.
Arbeitnehmenden wird in der Zeitarbeitsfirma eine sichere Festanstellung geboten. Es gibt faire Tarifverträge und Zuschläge für die Angestellten. Es besteht ein umfassender Schutz durch die Sozialversicherung und eine sichere Bezahlung, auch ohne Einsatz. Für viele ist die Zeitarbeit ein Sprungbrett zur Festanstellung im Wunschunternehmen. Auf der Gegenseite erhalten Zeitarbeiter oft weniger Gehalt als Stammmitarbeiter. Auch das fehlende Zugehörigkeitsgefühl kann die Motivation für den Job beeinträchtigen. Häufig wechselnde Arbeitsstätten sind immer wieder mit neuen Umständen verbunden wie neuen Arbeitszeiten oder einem neuen Anfahrtsweg.
Die Arbeit in Zeitarbeitsfirmen erfordert besondere vertragliche Lösungen.
Das Gehalt wird durch die Zeitarbeitsfirma gezahlt. Bezahlt werden die tatsächlichen Arbeitseinsätze und die vertraglich vereinbarten Stunden. Kommt es also zu der Situation, dass die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmenden zu wenige Stunden überlässt, als im Vertrag festgehalten, wird dennoch das volle Gehalt ausgezahlt. Die allgemein vertragliche Situation ist in diesem Dreiecksverhältnis geregelt:
Es besteht für Leiharbeitnehmer der gleiche Urlaubsanspruch wie bei „normalen“ Arbeitnehmern. Außerdem greift der gesetzliche Mindesturlaub, wenn es vertraglich nicht anders geregelt ist.
Die Vorgaben für die Kündigung in der Zeitarbeit sind die Folgenden:
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, eine kompetente Zeitarbeitsfirma erkennen zu können:
Zeitarbeitsfirmen benötigen eine Erlaubnis durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Diese lässt sich bei der Bundesagentur für Arbeit abfragen. In der Regel ist sie aber auch auf der Webseite des Unternehmens einzusehen. Es gibt regelmäßige Kontrollen durch die Regionaldirektion, bei denen mögliche Probleme frühzeitig erkannt werden.
Seriöse Firmen sind außerdem in Verbänden wie dem BZA oder iGZ. Sind bekannte Firmen als Vertragspartner erkennbar, spricht auch dies für die Qualität der Dienstleistung.
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