Über einen Tarifvertrag werden die Rechte sowie Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Die Tarifverträge werden dabei in unterschiedlichen Branchen oder Regionen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt.
Aktualisiert: Dezember 2022
In einem Tarifvertrag werden alle für das Arbeitsverhältnis relevanten Grundlagen geregelt. Dazu gehören etwa der Lohn, die Urlaubsregelungen oder die Wochenarbeitszeit.
Die Tarifverträge sind dabei für die Mitglieder der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände gültig.
Um allen Branchen und Berufsfeldern gerecht zu werden, gibt es verschiedene Arten der Tarifverträge.
Die Flächentarifverträge sichern gleiche Bedingungen in den Betrieben einer Branche in einem bestimmten Gebiet. So gelten überall die gleichen Mindeststandards der Arbeitsbedingungen. Diese Tarifverträge gelten unmittelbar, sind zwingend und allgemein verbindlich.
Über diese Art der Tarifverträge wird die Höhe der Grundvergütung für eine Tätigkeit geregelt. In diesem Fall gilt der Tariflohn als Mindestlohn der betroffenen Branche und darf somit nicht unterschritten werden. Es ist immer möglich, eine übertarifliche Bezahlung anzubieten.
Die Rahmentarifverträge haben zumeist eine längere Laufzeit und regeln somit vor allem die grundlegenden Bedingungen. Sie beziehen sich auf Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmale der Anstellung. Sie greifen für einzelne Lohn- und Gehaltsgruppen und benennen die Kriterien der jeweiligen Einstufung.
Tarifverträge unterschieden sich von einem klassischen Arbeitsvertrag. Es ist nicht in allen Arbeitsumgebungen möglich, einen Tarifvertrag zu verlangen. Es ist aber immer möglich, einen einfachen Arbeitsvertrag aufzusetzen – theoretisch auch in einer Arbeitsumgebung, die an Tarifverträge gebunden ist. Diese Entscheidung könnte durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin getroffen werden.
Ein Tarifvertrag und die daran gebundenen Gesetze haben ein höherwertiges Recht als ein einfacher Arbeitsvertrag. Denn der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband oder einzelnen Arbeitgebern – nicht aber ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer direkt. Die Arbeitnehmer werden als Mitglieder der Gewerkschaft geführt und sind darüber vertraglich an den Arbeitgeber bzw. den Arbeitgeberverband gebunden.
Die Tarifverträge bieten in der Regel viele Vorteile gegenüber einfachen Arbeitsverträgen. Häufig wird ein höherer Verdienst als in nicht tarifgebundenen Unternehmen geboten. Auch das Aushandeln von besseren Arbeitsbedingungen wird durch die Gewerkschaft übernommen.
Aufgrund von allgemein vertraglich geregelten Lohnzahlungen werden transparente Gehälter geboten. Tarifverträge bieten in der Regel mehr Urlaub und Lohnsteigerungen werden automatisch umgesetzt. Auch die Verhandlungen für Lohnerhöhungen werden durch die Gewerkschaft übernommen.
Die Tarifverträge werden kontinuierlich angepasst, erweitert und optimiert. Darum müssen sich Arbeitnehmende nicht selbst kümmern.
Die Verhandlungen finden zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften statt. Bekannte Vertreter der Arbeitgeberverbände sind der Bundesverband der deutschen Industrie oder der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie. Bekannte Gewerkschaften sind unter anderem die IG Metall und ver.di.
Beide Seiten vertreten die eigenen Interessen. Die Arbeitnehmerverbände möchten sicherstellen, dass die Unternehmen möglichst wirtschaftlich arbeiten können. Für die Gewerkschaften stehen die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder im Mittelpunkt.
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Tarifpartner. Er umfasst den Inhalt, Abschluss und auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Der Vertrag adressiert betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
Tarifverhandlungen werden immer dann aufgenommen, wenn eine Gewerkschaft eine Forderung erhebt, wie mehr Lohn oder mehr Urlaubstage. Kommt es im Laufe der Verhandlung zu einer Einigung, wird der Tarifvertrag entsprechend angepasst und auf mindestens 1 Jahr festgeschrieben. Innerhalb der Vertragsfestschreibung dürfen die Gewerkschaften zu diesen Inhalten keine Streiks ausrufen.
Kommt es nicht zu einer Einigung, wird die Verhandlung als gescheitert ausgerufen. In diesem Fall kann eine außenstehende Partei eingreifen, um bei der Kompromissfindung zu helfen. Die Bundesregierung darf hier nicht als Vertreter agieren!
Scheitert auch der Schlichtungsversuch, kann die Gewerkschaft einen Streik ausrufen. Wird ein Kompromiss gefunden und mindestens 25 % der Arbeitnehmer stimmen für den Kompromiss, wird der neue Tarifvertrag gültig.
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