Sammelbelege
Können auch Belege mit Speisen von mehreren Kollegen eingereicht werden?
Das Einreichen von Belegen, die nicht nur das eigene Essen auflisten sondern auch die von anderen Personen ist möglich. Es darf aber nur der eigene Verzehrwert eingereicht werden. Sollten mehrere Positionen auf dem Beleg der einreichenden Person gehören sind die Beträge zu addieren. Trinkgeld kann nicht eingereicht werden.
Erläuterung:
Es ist möglich Sammelbelege einzureichen, wenn mehrere Arbeitnehmer ihre Mahlzeit gemeinsam einnehmen. Dabei bezahlt jeder sein Essen selbst, jedoch stellt das Restaurant keine getrennten Einzelbelege, sondern einen Sammelbeleg aus. Gegenüber dem Arbeitgeber beantragt der Arbeitnehmer einen Essenszuschuss nur für den Teilbetrag der Rechnung, der auf das von ihm konsumierte und gezahlte Essen entfällt. Die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert scheitert nicht daran, dass weitere Beträge auf der Rechnung enthalten sind, solange der Arbeitnehmer – entsprechend seiner Verpflichtung – nur für die tatsächlich von ihm verzehrte Mahlzeit Zuschüsse geltend macht. Inwieweit für die übrigen Mahlzeiten Zuschüsse durch andere Arbeitnehmer beantragt werden, ist insoweit ohne Bedeutung.
Vgl.: LfSt Bayern 11.2.2019 3.2, BeckVerw 448222.