FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen givve® Produkten.

Behördenkunden der givve® Bezahlkarte für Asylbewerber erhalten zusätzlich zu unseren FAQs Unterstützung durch unseren Chatbot*. Bitte beachten Sie, dass der Chatbot ausschließlich Fragen zur givve® Bezahlkarte beantwortet und nicht zu anderen Produkten wie beispielsweise zur givve® Card für den Sachbezug. Besitzer einer givve® Bezahlkarte für Asylbewerber finden Informationen auf dieser Seite.

*Hinweis: Der Chatbot erstellt Antworten mithilfe generativer künstlicher Intelligenz, die in der Regel verlässlich sind. Wir stellen qualitative und korrekte Informationen als Basis zur Verfügung, dennoch kann es zu falschen Aussagen und Fehlern der künstlichen Intelligenz kommen. Ad-Blocker können die Funktionalität des Chatbots einschränken. Bei Fehlfunktion empfehlen wir das Leeren des Cache-Speichers und Aktualisieren der Seite.

Belege

Sammelbelege

Können auch Belege mit Speisen von mehreren Kollegen eingereicht werden?

Das Einreichen von Belegen, die nicht nur das eigene Essen auflisten sondern auch die von anderen Personen ist möglich. Es darf aber nur der eigene Verzehrwert eingereicht werden. Sollten mehrere Positionen auf dem Beleg der einreichenden Person gehören sind die Beträge zu addieren. Trinkgeld kann nicht eingereicht werden.

 

Erläuterung:

Es ist möglich Sammelbelege einzureichen, wenn mehrere Arbeitnehmer ihre Mahlzeit gemeinsam einnehmen. Dabei bezahlt jeder sein Essen selbst, jedoch stellt das Restaurant keine getrennten Einzelbelege, sondern einen Sammelbeleg aus. Gegenüber dem Arbeitgeber beantragt der Arbeitnehmer einen Essenszuschuss nur für den Teilbetrag der Rechnung, der auf das von ihm konsumierte und gezahlte Essen entfällt. Die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert scheitert nicht daran, dass weitere Beträge auf der Rechnung enthalten sind, solange der Arbeitnehmer – entsprechend seiner Verpflichtung – nur für die tatsächlich von ihm verzehrte Mahlzeit Zuschüsse geltend macht. Inwieweit für die übrigen Mahlzeiten Zuschüsse durch andere Arbeitnehmer beantragt werden, ist insoweit ohne Bedeutung.

Vgl.: LfSt Bayern 11.2.2019 3.2, BeckVerw 448222.

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