Fahrtkostenpauschale

Die Fahrtkostenpauschale wird auch als Entfernungspauschale oder Kilometerpauschale bezeichnet nm. Sie bezieht sich auf den Fahrweg zwischen Wohnort und Arbeit. Dafür können Arbeitnehmende eine Kostenerstattung in der Form einer Pauschale erhalten.

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Die Spritkosten für den Fahrweg sind ein großer Kostenfaktor, vor allem bei den aktuellen Benzinpreisen. Die Fahrtkostenpauschale dient zur finanziellen Entlastung von Arbeitnehmenden. Dabei handelt es sich bei der Kostenerstattung um einen Pauschalbetrag, den man von der Steuer absetzen kann.

Wie hoch ist die aktuelle Fahrtkostenpauschale 2022?

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale hängt in erster Linie von der Entfernung zum Arbeitsplatz ab. Pro Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden 30 Cent pro voll gefahrenen Kilometer angerechnet. Abgerechnet wird dabei nur die einfache Wegstrecke, nicht der Hin- und Rückweg.

Sonderregelungen gibt es für Motorräder oder Motorroller, hier können nur 20 Cent pro vollen Kilometer angerechnet werden.

Was muss bei der Fahrtkostenpauschale beachtet werden?

Um in der Steuererklärung die Fahrtkostenpauschale geltend machen zu können, spielt das gewählte Verkehrsmittel keine Rolle. Dies bedeutet, eine Fahrt mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls möglich.

Auch Mitfahrende im Rahmen von Fahrgemeinschaften können die Pendlerpauschale ansetzen. Allerdings darf hier nur der direkte Fahrweg angesetzt werden, nicht etwa Umwege, die gefahren werden müssen, um Mitfahrer abzuholen.

Hat man Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale trotz Homeoffice?

Die Fahrtkostenpauschale kann nur bei tatsächlichen Fahrten angesetzt werden. Für die Tage im Homeoffice greift sie demnach nicht. Allerdings kann hier die Homeoffice Pauschale sinnvoll sein, um eventuelle Mehrkosten zu decken oder den Mitarbeitenden einen Benefit zu offerieren.

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Welche Besonderheiten gibt es bei der Fahrtkostenpauschale?

Es gibt viele Besonderheiten und Aspekte bei der Fahrtkostenpauschale zu beachten. Um die Fahrtkostenpauschale berechnen zu können und diese richtig anzuwenden, finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick.

Was gilt für Fernpendler bei der Fahrtkostenpauschale?

Grundsätzlich setzen Fernpendler ebenfalls 30 Cent pro Kilometer für die Fahrtkostenpauschale an. Zudem gilt folgende Besonderheit bei Fernpendlern:

  • Bis 2021: 35 Cent ab dem 21. Kilometer
  • Seit 2022: 38 Cent ab dem 21. Kilometer

Fahrtkostenpauschale bei Selbstständigen - was gilt?

Auch Selbstständige können von der Fahrtkostenpauschale profitieren. Hier gilt es, zwischen Dienstfahrten - tatsächliche und volle Kosten werden angesetzt - und privat veranlassten Fahrten, etwa der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit zu unterscheiden. Im zweiten Fall greift die Fahrtkostenpauschale.

Was versteht man unter der behindertenbedingten Fahrtkostenpauschale?

Grundsätzlich können Menschen mit einer Behinderung neben beruflichen Fahrten auch Kosten für behinderungsbedingte Fahrten absetzen:

  • Fahrten zum Einkaufen
  • Fahrten zu Behörden
  • Arzttermine
  • Rehatermine
  • Und weitere

Menschen mit einer Behinderung können bis zu 900 Euro pro Jahr pauschal als behinderungsbedingte Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür greifen:

  • Geh- und Stehbehinderungen müssen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 im Behindertenausweis eingetragen sein.
  • Einträge mit "G" (erheblich gehbehindert) müssen mit einem GdB von 70 im Ausweis eingetragen sein.

Sobald diese Faktoren erfüllt sind, wird nicht nachgeprüft, ob die Fahrten auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden, die Pauschale wird in jedem Fall bewilligt.

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Steuererklärung & Fahrtkostenpauschale - was muss beachtet werden?

Die Fahrtkostenpauschale wird unter “Werbungskosten” angesetzt. Belege sind hier nicht erforderlich. Selbstständige machen ihre Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend.

Zuschüsse vom Arbeitgeber zu den Fahrtkosten müssen abgezogen werden!

Außerdem gibt es folgende Grenzwerte zu beachten:

  • Maximal 230 Fahrten pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • Bei einer 6-Tage-Woche 280 Fahrten
  • Maximal 4.500 € absetzbar (Ausnahme: Nutzung des privaten PKWs oder von ÖPNV)

Fahrtkostenpauschale Beispiel - wie kann man die Fahrtkostenpauschale berechnen?

Eine angestellte Person mit einer regulären 5-Tagewoche kann bis zu 230 Fahrten pro Jahr geltend machen. Beträgt die Anfahrt 15,2 km, kommt diese Rechnung zum Tragen:

15 * 0,30 € = 4,5 €  ⇒ 4,5 € * 230 = 1035 €

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