Die Bildungskarte ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Leistungen des Bildungspakets, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss. Zu den Leistungen, die mit der Bildungskarte bezogen werden können, gehören:
- Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
- Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Leistungen aus dem Bereich Sport, Kultur und Freizeit, wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder Musikschulgebühren (hierbei bis zu 15€ im Monat)
Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Leistungen des Bildungspakets weiterhin einen separaten Antrag erfordern und das Geld direkt an die Eltern ausgezahlt wird. Dazu gehören:
- Schülerbeförderung
- Schulbedarf
Auch gilt, dass Leistungen aus dem Bereich Sport, Kultur und Freizeit nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezogen werden können, während Leistungen aus dem schulischen Bereich und in Kindertageseinrichtungen bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können.