Ein Dienstwagen kann für den Arbeitnehmer lukrativer wirken als eine Erhöhung seines Lohnes. In vielen Fällen werden die Kosten für Kraftstoff, Reparaturen, Service und Versicherung vom Arbeitgeber übernommen.
Die sogenannte 1%-Regelung wird oft angewendet, wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf. Gemäß dieser Regel wird monatlich 1% des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die private Nutzung versteuert.
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält einen Firmenwagen mit einem inländischen Listenpreis von 40.000 €. Nach der 1%-Regelung wird monatlich ein geldwerter Vorteil von 1% dieses Listenpreises, also 400 €, als zusätzliches Einkommen angerechnet.
Wenn der Arbeitnehmer nun ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 € erhält, würde sich das Bruttogehalt aufgrund des Firmenwagens wie folgt verändern:
- Vor der Berücksichtigung des Firmenwagens: Bruttogehalt: 3.000 €
- Nach der Berücksichtigung des Firmenwagens: Bruttogehalt: 3.000 € + 400 € = 3.400 €
Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Bruttogehalts um 400 € aufgrund des geldwerten Vorteils des Firmenwagens nach der 1%-Regelung. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer auf diesen geldwerten Vorteil Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, was die Gesamtbelastung des Arbeitgebers und die finanzielle Auswirkung auf den Arbeitnehmer beeinflussen kann.