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PFLICHTANTEIL mit 4,13 €
Zunächst muss vom Arbeitgeber der Pflichtanteil von 4,13 € erbracht und eine Pauschalversteuerung mit 25% angesetzt werden.
Die Steuerlast des Arbeitgebers steigt damit in Abhängigkeit vom Wert des Belegs von 0,00 € auf 1,03 € (25% von 4,13 €).
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ZUSCHUSS mit 3,10 €
Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuer- und sozialabgabefrei als Arbeitgeberzuschuss verfügbar.
Die Steuerlast des Arbeitgebers bleibt unverändert bei 1,03 €.
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STEUERVORTEIL mit givve® Lunch
Sobald Ihr Mitarbeiter mehr als 7,23 Euro für sein Mittagessen ausgibt, mindert der ausgegebene Betrag, den zu versteuernden Pflichtanteil, wodurch sich die Steuerlast des Arbeitgebers reduziert.
Ab einem Belegwert von 11,36 € ist der komplette Essenszuschuss für den Arbeitgeber damit steuerfrei!