givve Card Modul 50

Modul Internet

Die Internetpauschale mit der givve® Card als monatlicher Zuschuss für Ihre Mitarbeiter. Haben Sie Arbeitnehmer, die öfter von zu Hause arbeiten? Um diese zeitgemäße Arbeitsweise zu unterstützen, können Sie als Arbeitgeber den Internetzugang Ihrer Mitarbeiter bezuschussen.

Internetpauschale

Das Modul Internet ermöglicht es, Mitarbeitern bis zu 50 Euro monatlich zu gewähren. Arbeitgeber können so die monatlichen Kosten für die laufende Internetnutzung und die Einrichtungsgebühren übernehmen. Dabei ist unerheblich, ob der Internetanschluss tatsächlich für die berufliche Tätigkeit oder nur privat verwendet wird. Verwendet der Arbeitnehmer den Internetzugang jedoch auch beruflich, können 20 € zusätzlich steuerfrei gewährt werden. Die givve® Card ist das flexibel einsetzbare Benefit Instrument für die Ausgabe des Internetzuschusses an Ihre Mitarbeiter. Eine digitale Lösung für die Arbeit im digitalen Zeitalter.

Modulteaser 50

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Attraktiver Benefit

Ihre Mitarbeiter erhalten ein digitales, innovatives und in der Anwendung einfaches Produkt, das vielfältig einsetzbar ist.

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Zeitgemäß & digital

Der perfekte Benefit fürs Home Office. So unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter im digitalen Zeitalter.

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Geringer Verwaltungsaufwand

Alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Abwicklung sind gegeben. Verschwenden Sie keine Zeit für die Verwaltung!

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Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

Load Load symbol

Guthaben ansparen

Es soll etwas teureres sein? Kein Problem für die givve® Card! Ihre Mitarbeiter können das Guthaben einfach ansparen.

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Gut zu wissen

  • Versteuerung

Aus Vereinfachungsgründen kann jeder Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer angegebenen Betrag für die laufende Internetnutzung ohne weitere Prüfung an den Arbeitnehmer auszahlen und mit 25% pauschal besteuern, soweit dieser 50 Euro monatlich nicht übersteigt. Die Internetpauschale ist frei von Sozialversicherungsabgaben. 

 

  • Umfang

Die Bezuschussung umfasst sowohl die laufenden Kosten, z. B. die Grundgebühr für den Internetzugang, als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs, z. B. für Anschluss, Router etc.

 

  • Zuschuss

Der Zuschuss darf ausdrücklich nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und kein Bestandteil der vereinbarten Vergütungen sein.

 

  • Dokumentation

Der Arbeitnehmer bestätigt dem Arbeitgeber jährlich in Schriftform die anfallenden Kosten. Diese Erklärung kann zum Beispiel wie folgt aussehen:

_________________________________________

Erklärung

zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internetnutzung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG
(Beleg zum Lohnkonto)

Arbeitgeber: Name der Firma, Anschrift

Arbeitnehmer: Name, Vorname, Anschrift 

Ich versichere hiermit, dass mir für die laufende Internetnutzung Aufwendungen in Höhe von _________ € monatlich entstehen. Ich verpflichte mich, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn meine Aufwendungen für die Internetnutzung den angegebenen Betrag unterschreiten.

Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers

_________________________________________

Diese Bestätigung des Arbeitnehmers ist den Lohnunterlagen beizulegen, um im Bedarfsfall die Rechtmäßigkeit der Internetpauschale belegen zu können.

Bei der Beantragung von zusätzlichen 20 € aufgrund einer beruflichen Nutzung des Internets, ist ein Kostennachweis über mindestens 70 € notwendig.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Internetpauschale nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 Satz 1 EStG.* 

Aufgrund der Komplexität der Thematik, raten wir Ihnen, sich bei steuerlichen und rechtlichen Fragen an Ihren Steuer- oder Rechtsberater zu wenden.

 

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.