Modul Bonus

Ihre Mitarbeiter haben ein großes Projekt abgeschlossen oder eine besondere Leistung erbracht? Dann steht eventuell eine Bonuszahlung im Raum. Mit der givve® Card geht das einfach und flexibel.

Gute Arbeit wird belohnt

Wer besondere Arbeitsleistungen erbringt, sollte dafür auch belohnt werden. Mit Bonuszahlungen können Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich motivieren und vergüten. Sachprämien oder einen Shop mit verschiedenen Angeboten trifft dabei nicht jedermanns Geschmack und wird schnell unattraktiv. Mit der givve® Prepaidkarte können Sie Bonuszahlungen oder Prämien ganz bequem verteilen und Ihre Mitarbeiter können das Guthaben flexibel einsetzen. 

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Attraktiver Benefit

Ihre Mitarbeiter erhalten ein digitales, innovatives und in der Anwendung einfaches Produkt, das deutschlandweit einsetzbar ist.

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Flexibler Bonus

Mit der givve® Card bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen attraktiven Bonus an, da jeder einfach selbst entscheidet, was er sich kaufen möchte.

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Geringer Verwaltungsaufwand

Alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Abwicklung sind gegeben. Verschwenden Sie keine Zeit für die Verwaltung!

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Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

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Guthaben ansparen

Es soll etwas teureres sein? Kein Problem für die givve® Card! Ihre Mitarbeiter können das Guthaben einfach ansparen.

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Gut zu wissen

  • Bonuszahlungen

Betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke (im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1), die nicht in Geld bestehen, können bis zu einem Wert von 10.000 € pauschal mit 30% versteuert werden (nach § 37b Abs. 1 EStG). Zusätzlich zu den 30 % fallen auch die pauschale Kirchensteuer und der pauschaler Solidaritätszuschlag an. Pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b müssen außerdem in der Sozialversicherung als sonstiger Bezug pflichtig abgerechnet werden.*
 

  • Versteuerung

Unternehmen können die Versteuerung der Sachzuwendung, welche Sie ihren Mitarbeitern schenken, übernehmen.

 

  • Voraussetzungen

Dies gilt für betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen, soweit diese nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch im Rahmen von Sachzuwendungen nach § 37b EStG müssen die ZAG Kriterien erfüllt sein. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

  • Betrag

Möglich sind hierbei Aufwendungen, welche den Betrag von 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Von der möglichen Sachzuwendung (10.000 €) sind jedoch alle Kosten, die bei der Bereitstellung der Sachzuwendung entstehen (z.B. Kartenherstellung, Versand, Ladegebühr, etc.), abzuziehen. Mehr dazu lesen Sie hier. *

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für Bonuszahlungen an Arbeitnehmer ist § 37b Abs. 1 EStG.*  

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.