Informationen zur Anrufungsauskunft bei Ihrem Finanzamt für die givve® Card.
Damit Sie größtmögliche Sicherheit bekommen, empfehlen wir bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anrufungsauskunft zu stellen.
Aufgrund der aktuell hohen Verunsicherung bei Finanzämtern und um die Wahrscheinlichkeit einer positiven Anrufungsauskunft zu erhöhen, haben wir viel investiert und mit zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberatern sowie Rechtsanwälten an einem Muster für den Antrag auf Anrufungsauskunft gearbeitet, welches wir Ihnen hiermit sehr empfehlen. Denn schon eine kleine Ungenauigkeit beim Sachverhalt kann über eine Ablehnung oder eine Zusage entscheiden.
Auch wenn es kein Muss ist und der Antrag mit Kosten verbunden ist, möchten wir gerne allen Kunden und Partnern weiterhin empfehlen sich diesen Antrag auf Anrufungsauskunft zur Hilfe zu nehmen, um mit einer Bestätigung vom jeweiligen Finanzamt die größtmögliche Sicherheit für den Einsatz der givve® Card als Sachbezug zu bekommen.
Gegen eine geringe Gebühr kann das Muster für den Antrag auf Anrufungsauskunft von Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt hier erworben werden.
Sie haben Rückfragen zum Thema Anrufungsauskunft? Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei givve®, um gemeinsam Ihr Anliegen zu besprechen.
*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.