Abgelehnte Belege
Mein Beleg wurde abgelehnt? Warum?
Wenn Ihr Beleg abgelehnt wurde kann das drei mögliche Gründe haben:
- Die Angaben auf Ihrem Beleg sind nicht vollständig. Dieser muss immer immer Name und Anschrift des Restaurants oder Geschäfts, das Datum und die Uhrzeit des Verzehrs sowie die konsumierten Artikel (mit Preisangabe) enthalten. Sollte eine dieser Angaben fehlen, kann der Beleg leider nicht erstattet werden.
- Es wurden Positionen eingereichte, welche nicht erlaubt sind. Der Essenszuschuss ist nur möglich für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Vorratskäufe sind nicht erstattungsfähig. Es darf kein Beleg für Alkohol, Tabakwaren oder sonstige nicht-Nahrungs-Artikel eingereicht werden (z.B.: Haushaltsbedarf, Kosmetika o.ä.), diese sind nicht erstattungsfähig.
- Sie haben die Grenze von maximal 15 Belegen pro Monat erreicht.
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