Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterrabatte sind einer von vielen Benefits, die ein Unternehmen den Angestellten bieten kann. Sie zeigen Wertschätzung für Angestellte und haben auch einen motivierenden Effekt.

Aktualisiert: Februar 2023

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Was sind Mitarbeiterrabatte?

Unternehmen gewähren durch Mitarbeiterrabatte den Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn die Möglichkeit, Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens günstiger zu erwerben. Dies wird auch als Personal- oder Belegschaftsrabatt benannt. Solche Rabatte sind sie ein gutes Tool, um die Unternehmensbindung zu steigern, um für beide Seiten eine langfristige Zusammenarbeit zu optimieren.

Der Personalrabatt für die Belegschaft kann in jedem Unternehmen individuell aufgebaut sein. Damit gibt es viel Spielraum, um diesen zu realisieren. Es gibt viele Möglichkeiten, den Angestellten einen Mitarbeiterrabatt zukommen zu lassen. Er kann bei jedem Einkauf gelten oder auf bestimmte Warengruppen begrenzt sein. Außerdem ist es möglich, ihn bis oder ab einer bestimmten Summe greifen zu lassen. Rabatte für Mitarbeiter sollten dabei im ganzen Unternehmen greifen, um keine Ungleichheit innerhalb der Belegschaft zu schaffen.

Welche Vorteile bringen Mitarbeiterrabatte mit sich?

Ein Benefit wie der Mitarbeiterrabatt ist grundsätzlich eine Wertschätzung der Angestellten für ihre Arbeit. Mitarbeiter sparen Geld beim Kauf oder bei der Inanspruchnahme von Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens. Dies fördert auch die Bindung zum Unternehmen. Die Angestellten fühlen sich als Teil des Gesamten und empfinden den Rabatt als positives Feedback.

Welche Nachteile bringen Mitarbeiterrabatte mit sich?

Für Mitarbeiterrabatte greift eine komplizierte Steuerabrechnung, da der Ort und die Zeit der genutzten Rabatte dokumentiert werden muss. Die Steuern müssen außerdem getrennt vom Lohn erfasst werden. Dies erhöht den Verwaltungsaufwand.

Mitarbeiterrabatte eignen sich entsprechend nicht für jedes Unternehmen, da durch diese Mehrkosten für das Unternehmen entstehen können. Zudem eignen sich nicht alle Leistungen bzw. Produkte für Mitarbeiter.

Wie ist die steuerliche Lage für Mitarbeiterrabatte?

Mitarbeiterrabatte sind als geldwerte Vorteile einzuordnen. Damit sind sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter gewissen Bedingungen sind diese jedoch auch steuer- und sozialversicherungsfrei. So bekommen Arbeitnehmende einen 4 % Bewertungsabschlag auf den Endpreis der Ware oder Dienstleistung steuerfrei zum Lohn.

Die Differenz zwischen dem Endpreis mit Bewertungsabschlag und dem tatsächlich vom Arbeitnehmer gezahlten Preis ergibt dann den zu versteuernden Betrag. Sind diese Beträge unter 1080 € im Jahr, sind sie jedoch ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.

Diese konkrete Berechnung und Abrechnung ist oft mit viel Aufwand verbunden und muss für jeden Mitarbeitenden nachgehalten werden.

Erfahren Sie mehr zu dem Thema - givve® ist Ihr Ansprechpartner rund um Mitarbeitermotivation und -bindung!

Beispielrechnung Mitarbeiterrabatte

Ein Mitarbeiterrabatt kann in vielen Bereichen greifen. Nachfolgend ein Beispiel für den Kauf eines Fernsehers.

Das Unternehmen verkauft einen Fernseher zu einem Endpreis von 1000 €. Es gewährt einen Mitarbeiterrabatt von 20 % auf den Endpreis. Der Arbeitnehmer kauft einen Fernseher im Jahr X. Um herauszufinden, ob der Mitarbeiterrabatt steuerfrei ist oder nicht, wird so vorgegangen:

  • Endpreis - Bewertungsabschlag = 1000 € - 40 € (4 %) → 960 € Geldwert des Sachbezugs
  • Endpreis - Mitarbeiterrabatt = 1000 € - 200 € (20 %) → 800 € Zahlung Arbeitnehmer
  • Geldwert Sachbezug - Zahlung Arbeitnehmer = 960 € - 800 € = 160 € geldwerter Vorteil
  • 160 € < 1.080 € Freibetrag ⇒ steuerfrei

Das Unternehmen verkauft zusätzlich ein Auto zu einem Endpreis von 10.000 €. Auch hier besteht ein Mitarbeiterrabatt von 20 %.

Eine Arbeitnehmerin kauf ein Auto im Jahr X:

  • Endpreis - Bewertungsabschlag = 10.000 € - 400 € (4 %) → 9.600 € Geldwert des Sachbezugs
  • Endpreis - Mitarbeiterrabatt = 10.000 € - 2000 € (20 %) → 8.000 € Zahlung Arbeitnehmer
  • Geldwert Sachbezug - Zahlung Arbeitnehmer = 9.600 € - 8.000 € = 1.600 € geldwerter Vorteil
  • 160 € (Fernseher) + 1.600 € (Auto) = 1.760 € > 1.080 € (Freibetrag in einem Jahr) ⇒ 680 € steuer- und sozialversicherungspflichtig

Die givve® Produkte als steueroptimierte Alternative zu Mitarbeiterrabatten

Damit Mitarbeiterrabatte steuerfrei sind, müssen viele Faktoren zusammenkommen. Für jeden Kauf gilt es, genau zu ermitteln, ob die Steuer greift. Darüber hinaus muss beim Mitarbeiterrabatt der Steuerfreibetrag auf das gesamte Jahr berechnet werden. Entsprechend sind solche Rabatte in der Regel mit viel Verwaltungsaufwand verbunden.

Die modernen givve® Produkte stellen eine interessante Alternative zu den Mitarbeiterrabatten dar. So können Sie im Unternehmen die givve® Card und givve® Lunch als steueroptimierte Alternative verwenden. Der monatliche Verwaltungsaufwand ist minimal und Benefits können etwa im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs problemlos rechtskonform an Mitarbeitende weitergegeben werden.

Darüber hinaus sind die givve® Produkte nicht an Ihr Warensortiment oder Ihre Dienstleistung gebunden und stellen somit zu jedem Zeitpunkt und für alle Angestellten einen Vorteil dar.

givve Produkte

Mitarbeiterrabatte und weitere Benefits für Ihre Angestellten mit givve®

Die givve® Card und givve® Lunch können als zielführendes und effektives Mittel zur Mitarbeitermotivation genutzt werden. Diese Benefits lassen sich für alle Mitarbeitenden leicht zur Verfügung stellen.

Die givve® Card fungiert wie eine Prepaid-Kreditkarte. Sie kann regelmäßig oder auch zu speziellen Anlässen zum Einsatz kommen. Das auf der Karte gutgeschriebene Guthaben wird durch die Mitarbeitenden frei verwendet. Die Karte gilt je nach gewählter Option regional oder überregional an einer Vielzahl von Verkaufspunkten als Zahlungsmittel.

Dank givve® Lunch lässt sich der Essenzuschuss besonders einfach verwalten. Die Angestellten senden über eine App die Kaufbelege für das Essen ganz einfach an die Verwaltung. Diese kann über eine Schnittstelle die Belege unkompliziert bearbeiten und den Essensbonus passend gewähren.

Motivieren Sie Ihre Angestellten und bedanken Sie sich bei Ihnen mit den Produkten von givve®!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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