E-Mobilität Förderung

Die Förderung der E-Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzoffensive, die darauf abzielt, die Klimaziele bis zum Jahr 2023 zu erreichen. Dabei geht es insbesondere um die Förderung von Fahrzeugen, die entweder voll- oder teilelektrisch sind.

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist E-Mobilität Förderung?

Der Verkehrssektor ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen. Neben der Förderung von E-Fahrzeugen werden auch der Ausbau und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur vorangetrieben, um die Akzeptanz und Nutzung von Elektrofahrzeugen zu steigern.

Durch gezielte Maßnahmen und Anreize sollen immer mehr Menschen dazu motiviert werden, auf E-Mobilität umzusteigen und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Die E-Mobilität Förderung ist ein Teil des Klimaschutzprogramms, das darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor zu reduzieren. Konkret handelt es sich dabei um finanzielle Unterstützung für Personen, die ein Elektroauto oder einen Hybrid erwerben möchten. Diese Förderung wird auch als Umweltbonus bezeichnet und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt.

Die E-Mobilität Förderung soll dazu beitragen, die höheren Anschaffungskosten von Elektroautos und Hybriden im Vergleich zu konventionellen Verbrennungsmotoren auszugleichen und so mehr Menschen dazu motivieren, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Dabei gibt es unterschiedliche Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene, die sich in der Höhe der Förderung und den Bedingungen unterscheiden können.

Wie hoch ist die Förderung für Elektromobilität?

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es eine neue Regelung für die Förderung von Elektromobilität in Deutschland. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro beträgt die Förderung 4.500 Euro. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro beträgt die Förderung 3.000 Euro. Allerdings gibt es seit 2023 auch eine Kürzung der E-Mobilität Förderung im Vergleich zum Vorjahr.

Zudem ist geplant, die Förderung ab 2024 weiter zu kürzen. Ziel ist es, die Förderung schrittweise zu reduzieren, um den Markt für Elektromobilität zu stabilisieren und den Übergang zu umweltfreundlicher Mobilität nachhaltig zu gestalten.

Eine wichtige Änderung der neuen Regelung ist die vollständige Streichung der Förderung für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Denn Plug-in-Hybride haben zwar einen Elektroantrieb, können aber auch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Aus ökologischer Sicht ist ihre Klimabilanz daher umstritten.

Was sind die Voraussetzungen für die E-Mobilität Förderung?

Um die E-Mobilität Förderung in Deutschland zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Der Antragsteller muss der Fahrzeughalter des Elektroautos oder Hybrids sein.
  • Der Herstelleranteil am Umweltbonus muss im Kauf- oder Leasingvertrag deutlich ausgewiesen sein.
  • Der Nettolistenpreis des Fahrzeugs darf nicht höher als 65.000 Euro sein.
  • Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 1 Jahr nach Erstzulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
  • Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen den Antrag auf Förderung stellen. Unternehmen, Freiberufler oder Vereine sind dann nicht mehr förderberechtigt.
  • Das Fahrzeug muss den technischen Anforderungen des Umweltbonus entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Reichweite und der CO2-Emissionen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es unterschiedliche Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene gibt, die sich in den Details der Voraussetzungen und der Höhe der Förderung unterscheiden können.

Wie beantragt man die Förderung für E-Mobilität?

Um die Förderung für E-Mobilität zu beantragen, müssen einige Schritte beachtet werden:

  1. Das Fahrzeug muss bereits zugelassen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.
  2. Der Antrag muss bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dies kann entweder online auf der Webseite der BAFA oder per Post erfolgen.
  3. Der Antragsteller muss alle erforderlichen Dokumente einreichen, wie beispielsweise den Kaufvertrag oder Leasingvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Nachweis der technischen Spezifikationen des Fahrzeugs und den Nachweis der Umweltverträglichkeit.
  4. Die BAFA prüft den Antrag und die Dokumente. Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Förderung ausgezahlt.
  5. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung. Wenn die Fördermittel aufgebraucht sind, gibt es keine finanzielle Unterstützung mehr.

Es ist wichtig, dass der Antrag innerhalb von einem Jahr nach Erstzulassung des Fahrzeugs gestellt wird.

Wie wäre es mit einem Mobilitätszuschuss als Benefit für Ihre Mitarbeiter? 

Welche Fahrzeuge erhalten die E-Mobilität Förderung?

Die E-Mobilität Förderung gilt für Neuwagen, aber auch für Gebrauchtwagen, sofern diese nicht älter als 12 Monate sind. Gefördert wird sowohl der Kauf als auch das Leasing von Elektrofahrzeugen. Bis August 2023 können auch Unternehmen die Förderung für Firmenfahrzeuge in Anspruch nehmen.

Allerdings gibt es Unterschiede in der Höhe der Förderung je nach Art des Fahrzeugs und dessen Netto-Listenpreis.

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, die eine Übersicht über die Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland gibt:

Wie profitieren Sie von der Elektromobilität Förderung?

Als Nutzer eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs können Sie von verschiedenen Vorteilen durch die Elektromobilität Förderung profitieren. Durch den Umstieg auf ein elektrisch betriebenes Fahrzeug leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung von schädlichen Emissionen. Elektrofahrzeuge sind umweltfreundlicher und ressourcenschonender als herkömmliche Verbrenner und ermöglichen somit eine nachhaltigere Mobilität.

Elektrofahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit oder zahlen weniger als konventionell angetriebene Fahrzeuge. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen vom Arbeitgeber gestellten Elektro- oder Hybridwagen privat nutzen, müssen dafür seit 2020 nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur wird das Aufladen von Elektrofahrzeugen einfacher und schneller, was die praktische Nutzung und Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen erhöht.

Mit der steuerlichen Elektromobilität Förderung Klimaschutz in Ihrem Unternehmen voranbringen

Die Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und nachhaltige Mobilität. Unternehmen können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie ihren Mitarbeitern die Nutzung von Elektrofahrzeugen ermöglichen und gleichzeitig von der steuerlichen Förderung profitieren.

Die givve® Produkte bieten hierfür eine zusätzliche Möglichkeit: Anstatt Tankgutscheine auszugeben, können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine givve® Card zur Verfügung stellen, mit der sie ihre Elektrofahrzeuge an Ladesäulen aufladen können. Die givve® Card ist dabei universell einsetzbar und kann an einer Vielzahl von Ladestationen genutzt werden.

givve Card

Darüber hinaus bietet die givve® Card weitere Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter: Sie ermöglicht eine einfache und sichere Abrechnung, reduziert den Verwaltungsaufwand und ermöglicht es Mitarbeitern, auch bei dienstlichen Fahrten bequem und praktisch auf Elektromobilität umzusteigen.

Durch die Kombination der steuerlichen Förderung mit den givve® Produkten können Unternehmen somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig von den Vorteilen moderner und nachhaltiger Mobilität profitieren.

Werden Sie zum modernen, attraktiven Arbeitgeber – wir beraten Sie gerne unverbindlich!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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