givve® Lunch

Steuerfreibeträge für Essenszuschuss erhöht

Essenszuschuss vom Arbeitgeber ist in Österreich nichts neues. Schon seit mehreren Jahrzehnten können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse in Form von Essensgutscheinen anbieten, wenn keine eigene Kantine vorhanden ist.

Die Beträge für den Zuschuss wurden allerdings seit 1994 nicht mehr erhöht. Im Rahmen des Wirtshauspaketes wurde nun eine Erhöhung der Beträge für den Essenszuschuss beschlossen.

Die Steuerfreibeträge für Essensgutscheine wurden wie folgt erhöht:

  • Für Lebensmittel (kein direkter Konsum): Von ursprünglich 1,10 € auf 2 € pro Arbeitstag
  • Für Gaststätten (direkter Konsum): Von ursprünglich 4,40 € auf 8 € pro Arbeitstag

Davon profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die heimische Wirtschaft. Denn die Essensgutscheine können nicht angespart werden, sondern müssen unmittelbar eingelöst werden. So werden die Wirte direkt unterstützt und die lokale Wirtschaft angekurbelt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern höhere Steuerfreibeträge für Essen gewähren und so deren Kaufkraft steigern, welche diese wiederum in Gastronomie und Wirtschaft investieren – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Grundsätzlich sind Essensgutscheine ein wunderbares Mittel, um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern. Denn Essen muss schließlich jeder und wenn der Chef es bezahlt, kommt das bei den Arbeitnehmern gut an. Durch eine gemeinsame Mittagspause mit den Kollegen wird außerdem der Teamspirit gefördert. Mit dem Verpflegungszuschuss kommt auch die gesunde Ernährung nicht zu kurz und wer gestärkt aus der Pause kommt, hat im Anschluss wieder mehr Energie für die Arbeit. So lässt sich die Produktivität und die Mitarbeitermotivation nachhaltig steigern.

Die digitale Essensmarke mit givve® Lunch ist dank der flexiblen Einsatzmöglichkeiten eine exzellente Methode, um Ihre Mitarbeiter auf allen Ebenen zu fördern - Gesundheit (Ernährung), Kaufkraft (finanzieller Vorteil), Motivation und somit Produktivität.  

 

Quelle: https://360.lexisnexis.at/d/gesetzgebung/19_covid_19_gesetz_wirtshaus_paket/h_80002_2478585443773178332_987af40e2d