Es gibt derzeit keinen Rechtsanspruch auf die Arbeit im Homeoffice. Homeoffice bzw. die Teleheimarbeit ist somit eine freiwillige Möglichkeit, die das Unternehmen seinen Arbeitnehmenden ermöglichen kann.
Gleichzeitig gibt es demnach auch keine Rechtsgrundlage, dass man als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin seine Arbeitnehmenden dauerhaft ins Homeoffice schicken kann. Es muss also einen Arbeitsplatz vor Ort zur Verfügung gestellt werden, der vollständig eingerichtet ist. Eine große Ausnahme war die Corona-Pandemie. Hier gab es eine Vielzahl von temporären Regelungen.
Es können immer gesonderte vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Wenn das Unternehmen einer Arbeit im Homeoffice allerdings zustimmt, muss es ebenfalls dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden alle nötigen Arbeitsmittel zu Hause haben (Software, Hardware, Telefon, ggf. weitere Arbeitsmittel). Hier kommt der Homeoffice Zuschuss zum Einsatz.
Neben den Arbeitsmitteln sind auch laufende Kosten wie Strom, Internet oder Telefon erstattungsfähig im Rahmen des Homeoffice Zuschusses vom Arbeitgeber.
Wichtig: Nur der Kostenanteil, der für die berufliche Nutzung im Homeoffice nötig ist, ist erstattungsfähig.