Die Lohnsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von Arbeitnehmern erhoben wird. Sie wird direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnhöhe sowie dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers.
Aktualisiert: Mai 2023
Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der ein Einkommen über dem Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro (Stand 2023) pro Jahr verdient, Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer wird dabei automatisch vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Auch für Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen kann eine Lohnsteuerpflicht bestehen, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer mehrere Jobs ausübt oder sonstige Einkünfte hat.
Im Gegensatz zur Lohnsteuer müssen Unternehmer und Selbstständige ihre Einkommensteuer selbst berechnen und abführen. Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens, also aller Einkünfte abzüglich der Werbungskosten und Freibeträge, ermittelt.
Der Lohnsteuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Bruttoeinkommen, dem Familienstand, der Steuerklasse und der Anzahl der Kinderfreibeträge. Die genaue Höhe der Lohnsteuer kann daher individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Zur Berechnung der Lohnsteuer gibt es spezielle Lohnsteuertabellen, die vom Bundesfinanzministerium jährlich aktualisiert werden. Es gibt keinen allgemeinen Lohnsteuersatz.
Zur Berechnung der Lohnsteuer wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Dabei werden steuermindernde Faktoren wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die Lohnsteuer wird dann anhand des Steuersatzes der jeweiligen Steuerklasse und weiterer Faktoren wie dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ermittelt. Für die Berechnung der Lohnsteuer gibt es spezielle Lohnsteuertabellen, die vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden.
Die Lohnsteuer wird automatisch von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Arbeitnehmer haben keine direkte Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer als eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ab. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird dann die endgültige Steuerschuld ermittelt und verrechnet.
Das Zurückholen von zu viel gezahlter Lohnsteuer ist über eine Steuererklärung beim Finanzamt möglich. Wenn im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, kann durch die Steuererklärung eine Rückzahlung beantragt werden. Insbesondere bei hohen Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder anderen steuermindernden Faktoren kann dies relevant sein. Die Höhe des zurückgezahlten Betrags hängt von den individuellen Faktoren wie Einkommen, Steuerklasse und Abzugsbeträgen ab.
Die givve® Produkte bieten eine praktische Möglichkeit, um als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Lohnsteuer einzusparen und damit mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Dabei handelt es sich um steuerfreie Sachbezüge, die Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt gewähren können.
Ein Beispiel hierfür ist die givve® Card, eine Prepaid-Mastercard, die etwa als Alternative zum Tankgutschein eingesetzt werden kann. Das Unternehmen kann den Mitarbeitenden einen monatlichen Betrag von bis zu 50 € zur Verfügung stellen, der steuerfrei bleibt und fürs Tanken, Einkaufen oder sonstige Besorgungen verwendet werden kann. Dadurch sparen die Mitarbeitenden Lohnsteuer, da der steuerfreie Sachbezug nicht in das zu versteuernde Einkommen einfließt.
Die Produkte von givve® funktionieren einfach und unkompliziert. Das Unternehmen lädt den gewünschten Betrag auf die Karten der Mitarbeiter und diese können das Guthaben nach Belieben nutzen. Dank unserer fortschrittlichen Technologie können mit givve® die Karten individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Angestellten angepasst werden und zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation beitragen.
Nettolohnoptimierung mit givve® - sparen Sie Lohnsteuer ein mit unseren Produkten!