Infolge von wirtschaftlichen Turbulenzen oder unvorhersehbaren Ereignissen wie der COVID-19-Pandemie kann es zu Kurzarbeit kommen. Dabei wird die Arbeitszeit von Angestellten reduziert, was sich unmittelbar auf ihr Entgelt auswirkt und zu einem Verdienstausfall führt. Um diesen finanziellen Einbußen entgegenzuwirken, gibt es das Kurzarbeitergeld. Dieses wird teilweise vom Staat oder der Agentur für Arbeit ausgeglichen, um den Verdienstausfall der betroffenen Arbeitnehmer abzufedern und ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten.
Aktualisiert: April 2024
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine staatliche Unterstützung, die gewährt wird, wenn ein Unternehmen gezwungen ist, aufgrund wirtschaftlicher oder unvorhersehbarer Ereignisse die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter und damit auch das Entgelt zu reduzieren. Diese Maßnahme soll den Unternehmen helfen, ihre Mitarbeiter zu halten und Entlassungen zu vermeiden, während gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Arbeitnehmer gemindert wird.
Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus, den die Mitarbeiter aufgrund der reduzierten Arbeitszeit erleiden.
Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Die Agentur für Arbeit zahlt einen bestimmten Prozentsatz als Ausgleich zum Verdienstausfall direkt an die Mitarbeiter.
Das Ziel von Kurzarbeitergeld ist es, Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor Kündigungen aufgrund von wirtschaftlichen oder nicht abwendbaren Ereignissen zu schützen. Durch diese Unterstützung sollen wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben, während die Unternehmen durch schwierige Zeiten navigieren.
Um als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld zu beanspruchen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die zuständige Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld gewährt.
Der Arbeitsausfall, der zur Beantragung von Kurzarbeitergeld führt, muss entweder aus wirtschaftlichen Ursachen oder unabwendbaren Ereignissen resultieren.
Wirtschaftliche Ursachen:
Unabwendbare Ereignisse:
Um Kurzarbeit zu vermeiden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitsausfall zu minimieren oder zu kompensieren:
Die Kurzarbeit wird nur für einen vorübergehenden Zeitraum angewendet. Dies bedeutet, dass der Arbeitsausfall nur für eine absehbare Dauer geplant ist und ein Zeitpunkt in Aussicht ist, ab dem die normale Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird wie folgt berechnet:
Die gesetzliche maximale Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Diese Dauer kann jedoch durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Wenn das Kurzarbeitergeld für 3 Monate oder länger unterbrochen wird, entfällt der Anspruch, und das Kurzarbeitergeld muss neu beantragt werden.
Angenommen, ein Arbeitnehmer ist 28 Jahre alt, lebt in Bayern, hat die Steuerklasse 1, ist in der Kirche und gesetzlich versichert. Er hat keinen Kinderfreibetrag. Sein reguläres monatliches Bruttogehalt beträgt 3000€, was einem Nettoeinkommen von etwa 2026€ entspricht. Durch Kurzarbeit wird sein monatliches Bruttogehalt auf 2000€ reduziert:
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