Über den Fahrtkostenzuschuss wird der Fahrtweg bis zum Arbeitsplatz erstattet. Dabei werden 0,35 € pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ausgezahlt. Der Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber ist ein Gehaltsextra und kann monatlich oder jährlich gezahlt werden. Er ist ein etablierter und somit auch sehr beliebter Benefit für Angestellte aller Branchen. Unternehmen nutzen dieses Gehaltsextra häufig, um sich positiv von der Konkurrenz abzusetzen.
Aktualisiert: November 2022
In Zeiten des Personalmangels ist es wichtig, Fachkräfte mit guten Angeboten zu überzeugen. Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine Möglichkeit, Personal mit längeren Anfahrtswegen für sich zu gewinnen.
Darüber hinaus kann das Fahrtgeld bei den Betriebskosten abgesetzt werden. Als ein beliebtes Gehaltsextra für den Arbeitnehmer kann es die Mitarbeiterzufriedenheit verbessern. Dies bedeutet eine optimierte Mitarbeitermotivation, was sich wiederum positiv auf das gesamte Unternehmen auswirkt.
Es lässt sich außerdem gut mit anderen Arbeitgeberleistungen verbinden und kann flexibel genutzt werden. Nachteile gibt es fast keine, da beide Seiten durch die Nutzung dieses Benefits profitieren.
Die Regelungen für den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber sind recht einfach. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pendlerpauschale nicht mit dem Fahrtkostenzuschuss kombiniert werden kann. Denn die Pendlerpauschale wird durch den Staat finanziert und greift nicht mehr, sobald der Fahrtkostenzuschuss freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Der Fahrtkostenzuschuss wird freiwillig durch das Unternehmen an die Angestellten gezahlt. Damit kann in Theorie jede Anstellungsart von dem Fahrtkostenzuschuss profitieren. Wie immer gilt, dass etwa Einkommensobergrenzen zu berücksichtigen sind. Wer am Jahresende die Pendlerpauschale über die Steuererklärung geltend machen möchte, kann den Fahrtkostenzuschuss nicht nutzen.
Der Fahrtkostenzuschuss ist für alle Verkehrsmittel nutzbar. Wer nur mit Bus und Bahn zur Arbeit anreist, kann ihn in der Form eines Jobtickets nutzen. Es ist aber auch möglich, unterschiedliche Verkehrsmittel an verschiedenen Tagen zu nutzen und den Kilometersatz zu erhalten. Der Höchstsatz für den Fahrtkostenzuschuss liegt bei 35 Cent pro Kilometer Anreiseweg und pro Arbeitstag.
Für den Fahrtkostenzuschuss fällt eine Pauschalbesteuerung mit 15 % an, hinzu kommen die Kosten für den Soli und die Kirchensteuer. Darüber hinaus ist der Fahrtkostenzuschuss sozialversicherungsfrei.
Es gibt aber auch steuerfreie Alternativen:
Da es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung handelt, kann der Fahrtkostenzuschuss ganz individuell gestaltet werden.
Das Kilometergeld vom Arbeitgeber könnte wie folgt aussehen:
Der Mitarbeiter fährt jeden Tag, also an 5 Arbeitstagen in der Woche, 15 km zum Arbeitsplatz. Diesen Weg legt er zum Teil mit dem Auto, mal mit dem Fahrrad, mal mit dem ÖPNV zurück. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Entsprechend ist es möglich, die Kosten individuell nach Arbeitstagen und Anreiseweg zu berechnen.
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