Das E-Bike Leasing ist ein moderner Benefit für Mitarbeitenden. Mit einem E-Bike Leasing können dabei nicht nur Steuervorteile genutzt werden. Sie bieten eine praktische wie umweltschonende Mobilität. Das E-Bike Leasing für Arbeitnehmer ist daher ein gefragter Benefit, der die Attraktivität eines Unternehmens am Arbeitsmarkt verbessert.
Aktualisiert: November 2022
Das E-Bike Leasing ist zunehmend verbreitet. Unternehmen setzen immer häufiger darauf, die elektrischen Fahrräder zu nutzen und den Mitarbeitenden anzubieten. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Grundsätzlich ist es jedem Arbeitgeber möglich, das E-Bike Leasing anzubieten. In der Regel nutzen Unternehmen dafür externe Dienstleister. Dies vereinfacht die Abwicklung für alle beteiligten Parteien. Darüber hinaus ist es auch möglich, die E-Bikes als Unternehmen selbst zu erwerben und dann den Leasing-Vertrag mit den Arbeitnehmenden zu schließen. Allerdings ist dies mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, steuerlich wird das Leasing anders behandelt.
Zumeist kommt es zur Auswahl eines Dienstleisters durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmende können sich dann aus dem Sortiment des Dienstleisters das gewünschte E-Bike auswählen. Anschließend kommt es zur Beauftragung des E-Bike Leasings.
Der monatliche Betrag für das E-Bike Leasing wird auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers addiert und vom Arbeitnehmer einbehalten. So greift hier also eine Gehaltsumwandlung bzw. ein geldwerter Vorteil. Dies bedeutet, die Abwicklung ist für alle Parteien steueroptimiert.
Abhängig vom Modell, der Leistung des E-Bikes und dem Anbieter können die konkreten Kosten für den Arbeitgeber variieren. Ein E-Bike Leasing gibt es zu sehr günstigen Konditionen. Einige Anbieter führen Modelle ab 30 Euro im Monat.
Werden etwa monatlich 30 Euro für den Leasingvertrag fällig, werden diese durch die Bruttogehaltserhöhung des Arbeitnehmers gedeckt. Je nach Umsetzung kommen so gar keine oder nur sehr geringe Kosten für den Arbeitnehmer zum Tragen. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 30 Euro.
Ein echter Vorteil entsteht nach Ablauf des Leasing-Vertrags für Arbeitnehmenden, wenn sie das Rad anschließend abkaufen. Der verbleibende Restwert liegt oft zwischen 18 - 20 % vom Originalpreis. Für wenige Hundert Euro kann das E-Bike nach dem Leasing dann übernommen werden und es geht komplett in den Privatbesitz der Arbeitnehmenden über. Darüber hinaus kann man sich nach Ablauf des E-Bike Leasings auch für ein neues Modell und einen erneuten Leasing-Vertrag entscheiden.
Kurz gesagt: Ja, es ist sogar durch den Gesetzgeber so gedacht. Deshalb muss der geldwerte Vorteil, der mit einem E-Bike Leasing einhergeht, versteuert werden. Damit verhält es sich analog zum Firmenwagen, der anhand der 1-%-Regelung versteuert wird.
Das E-Bike Leasing für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat eine ganze Reihe von Vorteilen zu bieten. Aber auch ein paar Nachteile greifen. Nutzen Sie unsere Tabelle, um eine informierte Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen zu können.
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