Grundsätzlich können Menschen mit einer Behinderung neben beruflichen Fahrten auch Kosten für behinderungsbedingte Fahrten absetzen:
- Fahrten zum Einkaufen
- Fahrten zu Behörden
- Arzttermine
- Rehatermine
- Und weitere
Menschen mit einer Behinderung können bis zu 900 Euro pro Jahr pauschal als behinderungsbedingte Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür greifen:
- Geh- und Stehbehinderungen müssen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 im Behindertenausweis eingetragen sein.
- Einträge mit "G" (erheblich gehbehindert) müssen mit einem GdB von 70 im Ausweis eingetragen sein.
Sobald diese Faktoren erfüllt sind, wird nicht nachgeprüft, ob die Fahrten auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden, die Pauschale wird in jedem Fall bewilligt.