Der Gesundheitsbonus umfasst steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung. Diese Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, um steuerfrei zu bleiben. Es gibt sowohl zertifizierte als auch nicht zertifizierte Präventionskurse, die als Gesundheitsbonus anerkannt sind. Wichtig zu beachten ist, dass der Gesundheitsbonus nur in Form von Kursen gewährt werden kann. Die Art der begünstigten Maßnahmen ist klar im § 3 Nr. 34 EStG beschrieben.