Kriterien für Essenszuschuss
Welche Kriterien sind bei der Zahlung mit der givve® Card Essenszuschuss zu beachten?
Der Essenszuschuss ist nur möglich für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Vorratskäufe, Alkohol, Tabakwaren oder sonstige nicht-Nahrungs-Artikel (z. B. Haushaltsbedarf, Kosmetika o.ä.) sind nicht erstattungsfähig.
Generell darf der Essenszuschuss nur für tatsächliche Arbeitstage erstattet werden, deswegen dürfen nur Zahlungen an Tagen getätigt werden, an denen auch gearbeitet wurde. Es darf nicht an Tagen mit der givve® Card Essenszuschuss bezahlt werden, an denen Arbeitnehmer frei hatten, im Urlaub oder krankgeschrieben waren.
Pro Monat können für maximal 15 Tage Essenszuschüsse gewährt werden.
Weitere Informationen zu den Kriterien finden Sie hier.