Setup ändern
Kann das Setup nachträglich geändert werden? Gibt es hierzu Begrenzungen?
Ja. Das Karten Setup kann vom Arbeitgeber geändert werden, wenn das Guthaben der zu ändernden Karte maximal 1 Euro beträgt. Der Wechsel ist sowohl innerhalb eines Setups (z.B. Wechsel eines Anbieters im Setup Händler) als auch zwischen den Setup-Typen möglich (z.B. Wechsel von Setup Händler auf Setup Regional).
Praxistipp: Mit einer Teilzahlung können auch Restbeträge auf der Karte einfach ausgegeben werden, um für den Setup Wechsel ein Guthaben von max. 1 Euro zu erreichen. Dies muss nur beim Kassenpersonal angefragt werden.
Warum darf kein Restguthaben (Guthabenstand € 0,00) vorhanden sein?
Besteht auf der givve® Card des Mitarbeiters kein Restguthaben, entspricht die Aufladung der givve® Card, der Ausgabe eines (neuen) Gutscheins. Damit stellt die Aufladung einen Sachlohn i.S.v. § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG dar, wenn die Voraussetzungen von § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr 10 ZAG durch die Begrenzung des Einsatzbereiches der givve® Card erfüllt sind.