Die Höhe und Auszahlung von Leistungsprämien im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) sind in §18 des Vertrags festgelegt. Diese Regelungen dienen dazu, die Bedingungen für die Vergabe von Prämien transparent und gerecht zu gestalten.
Festlegung der Prämienhöhe
Die Prämienhöhe im TVöD kann je nach Tarifverhandlung und Regelungen variieren. In der Regel wird eine Zielgröße von etwa 8% des vorjährigen Monatsgehalts als Leistungsprämie angestrebt. Es sind jedoch keine festen Erhöhungsschritte vorgegeben. Die genaue Höhe der Prämie wird oft im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt.
Berechnung der Prämie
Gemäß dem Tarifvertrag beträgt die Leistungsprämie in der Regel 2% eines Monatsgehalts. Diese Prämie wird als variable Vergütung zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt.
Zeitpunkt und Modalitäten der Auszahlung
Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt in der Regel als einmalige Zahlung. Sie basiert auf einer vorherigen Zielvereinbarung, in der die individuellen Leistungsziele oder Kriterien für die Prämienvergabe festgelegt wurden. Diese Zielvereinbarungen können in Form von individuellen Zielen oder auch teambezogenen Zielen gestaltet sein.
Der Zeitpunkt der Auszahlung kann je nach Organisation unterschiedlich sein. In vielen Fällen erfolgt die Auszahlung am Ende des Jahres oder in regelmäßigen Abständen. Es ist auch möglich, dass die Prämie in zeitlicher Abfolge gezahlt wird, um langfristige Anreize für gute Leistungen zu setzen.